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Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in Tageskurs
Als Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in erkennen Sie die Besonderheiten auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.
Zielsetzung
Als Handelsfachwirt/-in verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs auf allen Stufen des Handels und für alle Vertriebsformen gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.
Inhalte
- Unternehmensführung und -steuerung,
- Handelsmarketing,
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
- Beschaffung und Logistik
- Vertriebssteuerung,
- Einkauf
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum /zur geprüften Handelsfachwirt/-in ablegen zu können
Voraussetzungen
1. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang:
Für die Teilnahme am Lehrgang werden die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums vorausgesetzt. Insbesondere die kompakte Form des Lehrganges erfordert eine strenge Lerndisziplin und konsequentes Arbeiten. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus
2. Zugangsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin definiert. § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Preiszusatz
Auf Wunsch 21 Monatsraten je 205 € per Lastschrifteinzug.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 350,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Aufstiegs BAföG
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz.
Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/vorab-check
Detaillierte Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck
Aufstiegsbonus des Landes Rheinland-Pfalz
Mit dem Aufstiegsbonus I hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) einen finanziellen Anreiz geschaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen und Anreize für Gründungen schaffen. Mit dem Aufstiegsbonus I wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen (DQR-Niveaus 6 oder 7).
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des MWVLW.
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Weitere Informationen
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Anke Hagedorn Tel: +49 671 8966762-1 Fax: +49 671 8966762-2 hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de
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