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Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Marketing
Als geprüfte-/r Fachwirt/-in für Marketing haben Sie ein breites Marketingwissen. So sind Sie eine der wichtigsten Schaltstellen in Ihrer Firma und haben beste Chancen auf Führungsaufgaben. Die immer kürzeren Produktzyklen machen das Marketing zu einer schnellen und wissensintensiven Disziplin. Ihr Know-How wird für Ihre Firma ein unschätzbarer Marktvorteil sein.
Zielsetzung
Die Beziehung zum Kunden entscheidet heute maßgeblich über den Erfolg einer Firma oder Marke. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer marktorientierten Unternehmensführung. Der Kunde will ernst genommen werden und möchte in Dialog mit der Firma treten. Seine Kaufentscheidung trifft er oft erst nach Prüfung der Kundenmeinungen im Internet.
Als geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing haben Sie ein breites Marketingwissen. So sind Sie eine der wichtigsten Schaltstellen in Ihrer Firma und haben beste Chancen auf Führungsaufgaben. Die immer kürzeren Produktzyklen machen das Marketing zu einer schnellen und wissensintensiven Disziplin. Ihr Know-How wird für Ihre Firma ein unschätzbarer Marktvorteil sein.
Inhalte
- Marketingstrategien entwickeln
- Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
- Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus der Verordnung vom 21. August 2014)
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung
in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann
für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Förderung
Aufstiegs-BAföG
Viele unserer Lehrgänge der Höheren Berufsbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-Bafög“) förderbar. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 40 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsverbilligten Darlehen. Die Förderung ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Katharina Kunz Tel: +49 261 30471-30 Fax: +49 261 30471-21 kunz@ihk-akademie-koblenz.de
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