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Die Erstellung der Arbeits- und Organisationsanweisung Exportkontrolle
Die Zollverwaltung erwartet vom exportierenden Unternehmen, dass es über eine funktionierende Exportkontrolle verfügt. Diese hat sich in der Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO-Export) widerzuspiegeln.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die für eine sachgerechte Exportkontrolle notwendigen Firmenprozesse beleuchtet. Anschließend wird das Ablaufschema Exportkontrolle und seine Dokumentation betrachtet.
Zielsetzung
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die für eine sachgerechte Exportkontrolle notwendigen Firmenprozesse beleuchtet. Anschließend wird das Ablaufschema Exportkontrolle und seine Dokumentation betrachtet.
Inhalte
• Grundzüge der europäischen und deutschen Exportvorschriften
• Überblick über das US-Reexportrecht
• Organisation der firmeninternen Exportkontrolle und deren Dokumentation
• Die Arbeits- und Organisationsanweisung Exportkontrolle
• Der Ausfuhrverantwortliche / Exportkontrollbeauftragte
Zielgruppe
Exportkontrollbeauftragte, zuständige MitarbeiterInnen für Exportkontrolle, beteiligte Personen einer Arbeits- und Organisationsanweisung im Unternehmen
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-21 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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