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Barrierefreie Websites und Webshops
Was Unternehmen und der öffentliche Wirtschaftszweig jetzt tun müssen
Zielsetzung
Mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 wird es für den öffentlichen Sektor und auch für einige Unternehmen verpflichtend, ihre Websites, Webshops und digitalen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Viele Verantwortliche wissen jedoch nicht, wo sie ansetzen sollen. Jetzt aktiv zu werden, verhindert rechtliche Konsequenzen und schafft barrierefreie Zugänge für alle Nutzer. Melden Sie sich zu unserem praxisnahen Online-Seminar an und erfahren Sie, wie Sie Ihre Website oder Ihren Webshop zukunftssicher und barrierefrei gestalten.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmern ein Verständnis der rechtlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit und zeigt praxisnah, wie diese auf Websites und Webshops angewendet werden können. Ziel ist es, dass die Teilnehmer nach dem Seminar wissen, welche Maßnahmen für die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote notwendig sind und einen konkreten Umsetzungsplan erstellen können.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen der Barrierefreiheit
Überblick über die relevanten Gesetze wie BGG, BITV 2.0, EAA und BFSG. Gemeinsamer Check, welches Gesetz für welche Teilnehmer relevant ist.
- Anforderungen der Barrierefreiheit
Die wichtigsten Prinzipien der Barrierefreiheit (nach WCAG 2.1/2.2) und deren Anwendung auf Websites. Praktische Beispiele.
- Barrierefreiheits-Quick-Check
Eigenständige Analyse der Teilnehmer-Websites anhand einer bereitgestellten Checkliste. Identifikation der größten Barrieren.
- Maßnahmenplanung
Diskussion der Analyseergebnisse und Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Zielgruppe
- Verantwortliche für Websites und Webshops im öffentlichen Sektor (Städte, Kommunen, Behörden).
- Digitale Projektverantwortliche in Unternehmen (Online-Marketing-Manager, E-Commerce-Manager, Projektmanager, UX-Designer, etc.)
Abschluss
Förderung
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz. Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: Vorab-Check (rlp.de)
Detaillierte Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter:
Förderprogramm QualiScheck (rlp.de)
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen privatrechtliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000,00 € pro Kalenderjahr. Weitere Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: Vorab-Check (rlp.de)
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Jennifer Johnson Tel: +49 261-30471-32 Fax: +49 261-30471-23 johnson@ihk-akademie-koblenz.de
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