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geprüfte/r Controller (IHK) - Live Online

BerufsbegleitendHöhere BerufsbildungOnline Kursnummer 561C | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Geprüfte Controller planen strategisch, Budgets- und Kostenüberwachung gehört zu Ihren Kernaufgaben. Auf Basis der Unternehmenszahlen treffen Sie operative und auch taktische Entscheidungen.

Controller verfügen über Instrumente und Techniken, die gezielt zur strategischen und operativen Planung der betrieblichen Leistungsprozesse eingesetzt werden. Sowohl die Organisation der Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte, als auch die Einführung und Anwendung von Informationssystemen bilden hier einen großen Teil des Tätigkeitsbereiches. Sie überprüfen die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen, entwickeln Problemlösungen und koordinieren das Informationsmanagement, um die Planungsziele zu erreichen.

Der Lehrgang bereitet auf die öffentlich-rechtliche Prüfung vor.

Das Lehrgangsformat: Live Online Training

Der Lehrgang bietet eine ortsunabhängige Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung. Die Inhalte werden im Format des Live Online Trainings vermittelt. Der Unterricht findet als Webinar in einem Online-Seminarraum i.d.R. zweimal wöchentlich statt. So können Sie ortsunabhängig am Unterricht teilnehmen und profitieren von der Begleitung durch Dozierende und die Zusammenarbeit in einer festen Lerngruppe. Zusätzlich zum Live-Online-Unterricht gibt es eine Lernplattform über moodle, wo Sie die Trainer auch bei individuellen Fragen unterstützen.

Alle Kurstermine werden auch als Aufzeichnung zum Nacharbeiten zur Verfügung gestellt.

 

  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Kostenrechnung und Kostenmanagement
  • Unternehmensplanung und Budgetierung
  • Jahresabschlussanalyse
  • Berichtswesen und Informationsmanagement
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Führungsaufgaben und Moderation
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
1.   Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen
2.   die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen
3.   ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen
4.   Problemlösungen entwickeln und vorausschauende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen einleiten
5.   Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.

Auszug aus der Verordnung:

(1) Im Handlungsbereich "Kostenrechnung und Kostenmanagement" soll nachgewiesen werden, die kostentheoretischen Grundlagen beherrschen und geeignete Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung für unterschiedliche Controllingziele einsetzen zu können. Insbesondere soll nachgewiesen werden, die relevanten Kosten- und Leistungsdaten für betriebliche Entscheidungen nutzbar machen sowie Entscheidungsprobleme und -spielräume verdeutlichen zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. Anwenden der Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung, einschließlich der Plankostenrechnung,
2. Anwenden der Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument zur Entscheidungsunterstützung,
3. Kostenmanagement als systematische Kostenbeeinflussung beherrschen.

 

(2) Im Handlungsbereich "Unternehmensplanung und Budgetierung" soll nachgewiesen werden, ein System der Unternehmensplanung und Budgetierung einrichten und ein vorhandenes System weiterentwickeln zu können. Es soll nachgewiesen werden, die jeweiligen Planungsansätze grundsätzlich und im konkreten Anwendungsfall unter Einsatz der entsprechenden Methoden und Instrumente entwickeln und mit den übrigen Teilplänen und der Unternehmensstrategie abstimmen zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. System der Planung als Instrument des Controlling verstehen, gestalten und organisieren,
2. Zielfindungsprozess unterstützen,
3. strategische Analyse- und Prognosemethoden anwenden,
4. Unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien,
5. strategisches und operatives Controlling gestalten,
6. Teil- und Gesamtbudgets entwickeln und abstimmen.

 

 (3) Im Handlungsbereich "Jahresabschlussanalyse" soll nachgewiesen werden, Informationen des externen Rechnungswesens aufbereiten zu können mit dem Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Unternehmung zu bewerten. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nach Handelsrecht sowie wesentliche Bewertungsunterschiede gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS) kennen,
2. Aufbereitung und Analyse des Jahresabschlusses.

 

(4) Im Handlungsbereich "Berichtswesen und Informationsmanagement" soll nachgewiesen werden, Controllinginformationen beschaffen, systematisch aufbereiten, auswerten sowie entscheidungsorientierte Controllingberichte für unterschiedliche Managementebenen erstellen zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. die Informationsversorgungsaufgabe des Controlling kennen,
2. das Informationsumfeld des Controlling gestalten,
3. controllingspezifische Informations- und Kommunikationstechniken und -werkzeuge einsetzen,
4. Maßnahmen des Datenschutzes kennen.

 

(5) Im Handlungsbereich "Betriebswirtschaftliche Beratung" soll nachgewiesen werden, auf der Grundlage der Unternehmensziele sowie betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen das Management entscheidungsorientiert beraten zu können. Dabei soll nachgewiesen werden, geeignete Analyseinstrumente anwenden, Alternativvergleiche durchführen, Entscheidungsempfehlungen erstellen und überzeugend präsentieren zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. Organisations- und Prozessstrukturen analysieren,
2. Entscheidungsempfehlungen im betriebs- und volkswirtschaftlichen Kontext entwickeln, formulieren und präsentieren,
3. Beraten betrieblicher Führungskräfte,
4. betriebliches Wissensmanagement organisieren.

 

(6) Im Handlungsbereich "Führungsaufgaben und Moderation" soll nachgewiesen werden, fachliche Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden:

1. Führen und Organisieren von Teams,
2. Moderation, Kommunikation und Konfliktmanagement beherrschen.

Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter im Controlling und Hochschulabsolventen der BWL mit Berufspraxis im Controlling. Erfahrungen im Umgang mit Microsoft Excel werden vorausgesetzt.

Technische Voraussetzungen für den Online-Lehrgang:

Um an diesem Live Online Training teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Microsoft Excel.

  • PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
  • mindestens Microsoft Windows 10 oder
  • macOS 11 oder Android 10 oder
    iOS 11 oder iPadOS 13
  • Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
  • Webcam (dringend empfohlen)
  • Internetzugang mit mind.
    2 Mbps im Download und
    1 Mbps im Upload

Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:

Zur Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie

  • bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Beruf besitzen und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen können oder
  • bereits ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweisen können oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten sonstigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

nachweisen können.

Die Berufspraxis muss inhaltlich in der Planung, Steuerung, Koordination und/oder Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses zuzuordnen sein.

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, die folgenden Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:

1. Instrumente und Techniken des Controlling gezielt zur strategischen und operativen Planung, Steuerung, Koordination und Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie einzelner Projekte entwickeln und einsetzen,
2. die Unternehmensplanung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte und volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen organisieren und steuern, die Planungsziele kontrollieren und die wichtigsten Prozess- und Steuerungsgrößen überprüfen,
3. ein Berichtswesen aufbauen, die Berichterstattung ständig durchführen und das Informationsmanagement koordinieren, einschließlich der Einführung und Anwendung von Informationssystemen, 
4. Problemlösungen entwickeln und vorausschauende Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlentwicklungen einleiten,
5. Führungs- und Organisationsaufgaben übernehmen sowie die Leitungsebenen laufend beraten.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der   „ Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/ Geprüfte Controllerin“ definiert. 

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen:   https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal. Die Ansprechpartnerin für die Prüfung bei der IHK Koblenz finden Sie  hier. Falls die IHK Koblenz die Prüfung nicht abnehmen sollte, wenden Sie sich bitte an die IHK Köln.

 

Der anerkannte Abschluss „geprüfte/r Controller (IHK) - Live Online“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Eine Ratenzahlung (nur für Privatzahlende) für die Teilnahmekosten per Lastschriftverfahren ist ohne Aufpreis möglich. Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! 

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr                                  4.000 €
Förderzuschuss                                    -2.000 €
(abzgl. 50 %)                                              

Restbetrag Lehrgangsgebühr              2.000 €
KFW-Darlehen                                       -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)  

Ihre Kosten                                             1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten                                              -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I                                    +2.000 €

Das bleibt für Sie:                                  +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

Steuerliche Vorteile

Der Abschluss Bilanzbuchhalter/-in ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten akzeptieren. Diese Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig.

Termine und Orte

3.950 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Termininformation

Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Vicky Hammes

Vicky Hammes Tel: +49 261 30471-15 Fax: +49 261 30471-23 hammes@ihk-akademie-koblenz.de

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