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Einführung §2 USTG in der öffentlichen Verwaltung

SeminarVollzeit Kursnummer 567UV | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung des § 2b UStG, das bedeutet Umsatzsteuerpflicht auch für "juristische Personen des öffentlichen Rechts".

Was ändert sich ab Januar 2023 für "juristische Personen des öffentlichen Rechts"?

Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung des § 2b UStG.

Bislang wurden die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) nur im Rahmen ihrer BgA (Betriebe gewerblicher Art) unternehmerisch tätig. Dies ändert sich allerdings durch den § 2b UStG.

Nun gelten jPöR automatisch als Unternehmer, wenn diese selbstständig eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausführen. Dabei regelt der § 2b UStG die Ausnahmen, unter denen eine jPöR keine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Aus diesem Grund müssen die Geschäftsvorfälle auf umsatzsteuerliche Sachverhalte untersucht werden. Die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung nach dem im Körperschaftsteuergesetz definierten Begriff des BgA wurde aufgehoben. Dadurch können jPöR ebenfalls im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten umsatzsteuerlich relevante Tätigkeiten ausüben.

Ziel des § 2b UStG ist folglich die Reglung der Geschäftsvorfälle nach der jeweiligen Steuerbarkeit.

Einerseits müssen bereits bestehende Prozesse neu bewertet und dokumentiert, andererseits aber auch neu geschaffen werden. Auf eine Vielzahl von Tätigkeiten der jPöR dürfte nun erstmals eine Umsatzsteuerpflicht zukommen. Hierbei bedarf es ggf. auch einer (Neu-) Bewertung eines jeden Leistungsaustauschs. Ihre Geschäftsvorfälle müssen auf umsatzsteuerliche Sachverhalte untersucht werden.

Tätigkeiten im Rahmen des öffentlichen Rechts

Tätigkeiten im Wettbewerb

Unternehmer nach der Verwaltungsauffassung zu § 2b UStG

Ausgangsumsätze

  • nichtsteuerbare Umsätze
  • Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Steuerbefreiungen
  • innergemeinschaftliche Lieferung
  • innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
  • Ertragskonten
  • Leistungsempfänger
  • Leistungsempfänger als Steuerschuldner § 13b UStG
  • Ort der Leistung
  • Rechnungsstellung
  • ordnungsgemäße (Ausgangs-)Rechnung
  • Prüfschema

Eingangsumsätze

  • Lieferungen
  • sonstige Leistungen
  • Ort der Leistung
  • innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Bezug von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen
  • Reverse charge Verfahren
  • Leistungsempfänger als Steuerschuldner § 13b UStG
  • Vorsteuerabzugsberechtigung
  • ordnungsgemäße (Eingangs-)Rechnungen
  • abziehbare Vorsteuer
  • Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
  • Besteuerungsverfahren

Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Termine und Orte

425 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Teilnehmerinformationen

Kontakt

Vicky Hammes

Vicky Hammes Tel: +49 261 30471-15 Fax: +49 261 30471-23 hammes@ihk-akademie-koblenz.de

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