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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik

BerufsbegleitendLehrgangHöhere Berufsbildung Kursnummer 571IMETZ | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.

Als Industriemeister/in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind, z. B. für die Installation neuer Anlagen und Systeme, für die Planung und Organisation der Instandhaltung sowie für die Sicherstellung der Energieversorgung.

Ausbildung der Ausbilder

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"

  • Automatisierungs- und Informationstechnik (Neuwied)
  • Infrastruktursysteme und Betriebstechnik (Bad Kreuznach)

Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Sie besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Elektrotechnik? Sie können mehrere Jahre Berufserfahrung in der Elektroranche nachweisen? Sie suchen eine qualifizierte höhere Berufsbildung in der Elektrobranche?

Fachkräfte aus der Elektrobranche, der Energieversorgung, des Maschinen- und Anlagenbaus, sowie der Nachrichtentechnik

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektroberufen zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens halbjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
und den Erwerb berufs-und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig
sind. Die Aneignung dieser Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil
„Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben
eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf
andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Industriemeister/-in Elektrotechnik“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich.

Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (AdA), Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten. Falls der AdA-Schein schon vorliegt, vermindern sich die Gesamtkosten entsprechend.

Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! 

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr                                  4.000 €
Förderzuschuss                                    -2.000 €
(abzgl. 50 %)                                              

Restbetrag Lehrgangsgebühr              2.000 €
KFW-Darlehen                                       -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)  

Ihre Kosten                                             1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten                                              -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I                                    +2.000 €

Das bleibt für Sie:                                  +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

 

 

Termine und Orte

7.385 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Teilnehmerinformationen

Kontakt

Anke Hagedorn

Anke Hagedorn Tel: +49 671 8966762-1 Fax: +49 671 8966762-2 hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de

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