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Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall Live-Online

BerufsbegleitendLehrgangHöhere BerufsbildungOnline Kursnummer 571IMMO | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.

Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet! Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.

Ausbildung der Ausbilder


Fachübergreifende Basisqualifikation:

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
  • Organisation: (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
  • Führung und Personal: (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)

Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Metall, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall ablegen zu können.

 

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" und

2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiters Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Absweisend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifiaktionen erworebn haat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall Live-Online“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich.

Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! 

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr                                  4.000 €
Förderzuschuss                                    -2.000 €
(abzgl. 50 %)                                              

Restbetrag Lehrgangsgebühr              2.000 €
KFW-Darlehen                                       -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)  

Ihre Kosten                                             1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten                                              -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I                                    +2.000 €

Das bleibt für Sie:                                  +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

 

 

Termine und Orte

7.385 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Teilnehmerinformationen

Kontakt

Anke Hagedorn

Anke Hagedorn Tel: +49 671 8966762-1 Fax: +49 671 8966762-2 hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de

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