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Die Datenschutz-Folgeabschätzung
Eine Datenschutz-Folgeabschätzung muss durchgeführt werden, wo Verarbeitungsvorgänge hohe Risiken für die Betroffenen bedingen. Beispiele sind digitale Zeiterfassungsysteme, umfangreiche Überwachungssysteme oder das Geotracking bei Mitarbeitern.
Zielsetzung
Das Thema Datenschutz-Folgenabschätzung wird derzeit flächendeckend vernachlässigt. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand. Oft fehlt es am hierfür erforderlichen Mindeststandard der Datenschutzorganisation und auch an benötigten Fachwissen bei den Beteiligten. Nichtsdestotrotz muss sie immer dann durchgeführt werden, wo Verarbeitungsvorgänge hohe Risiken für die Betroffenen bedingen. Beispiele sind digitale Zeiterfassungssysteme, Geotracking betrieblicher Fahrzeuge oder schon der Einsatz bestimmter Office 365-Anwendungen.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen (Art. 35 DS-GVO,
- Die "Muss-Liste" der Aufsichtsbehörden,
- Datensicherheit und die Bedeutung der TOMs
- Workshop (Vorbereitung der DSFA, Team-Zusammenstellung, Durchführung einer DSFA, Kontrolle einer DSFA, Folgen einer DSFA, DSFA im Datenschutzmanagement
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, die mit dem Thema Datenschutz betraut sind.
Voraussetzungen
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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