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Neue Regeln im Kaufrecht
Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. In den Live-Online-Trainings wird über die verschiedene Neuregelungen informiert und diskutiert.
Zielsetzung
Die Neuregelungen haben damit Relevanz für alle Händler, die reale Waren oder solche mit digitalen Elementen im stationären Handel oder auch Online verkaufen. Die weit-reichendsten Neuregelungen betreffen dabei den Verbrauchsgüterkauf, aber im unter-nehmerischen Geschäftsverkehr sind Änderungen zu beachten. Bis zum Jahresbeginn 2022 sind Vertragsstrukturen und Prozesse entsprechend anzupassen.
Inhalte
Welche Anforderungen sich ändern und für welche Produkte welche Regelungen zu beachten sind, ist Gegenstand des Trainings. Wie vertiefen insbesondere die folgenden Themen:
- Abgrenzung „allgemeines Kaufrecht“ zum „digitalen Kaufrecht“ (Waren mit digitalen Elementen, Paketverträge)
- Aktualisierungspflichten: (dauerhafte) Updates für digitale Elemente
- Mangelbegriff und negative Beschaffenheitsvereinbarung
- Beweislastumkehr
- Nacherfüllungspflichten und Neues bei Rücktritt und Schadensersatz
- Verjährung mit veränderter Ablaufhemmung
- Garantien
- Dauerhafte oder wiederholte Bereitstellung digitaler Elemente beim Kauf?
- Informationspflichten beim Verbrauchsgüterkauf
- Rückgriffsrechte in der Lieferkette
Zielgruppe
Fachkräfte, Assistenz,
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-21 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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