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Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie
Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter? Dann sollten Sie sich frühzeitig vorbereiten. Denn das Hinweisgeberschutzgesetz kommt! So wird die deutsche Antwort auf die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie der EU heißen, die dann bis zum 17.12.2021 umgesetzt sein muss.
Zielsetzung
Durch die neuen Regelungen soll der Schutz von Personen gewährleistet werden, die Rechtsverstöße in Unternehmen und öffentlichen Stellen melden. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Behörden? Wann müssen diese Hinweisgebersysteme bereitstellen? Welche Anforderungen sind an den internen Meldekanal zu stellen? Und wie geht es danach weiter?
Antworten auf diese und viele weiteren Fragen liefert das neue Seminar „Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie“.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Whistleblower-Beauftragte
Voraussetzungen
- Rechtsgrundlagen (Bisherige Umsetzung in Deutschland, Whistleblower-Richtlinie (EU), Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG))
- Ziel von Hinweisgebersystemen (Compliance im Unternehmen, Schutz des Hinweisgebers, Schutz des Beschuldigten, Schutz anderer Beteiligter)
- Interne Meldestelle (Eigener Mitarbeiter, Externer Beauftragter, Software)
- Aufklärung der Mitarbeiter (Sinn und Zweck des Hinweisgebersystems, Beteiligte, offenstehende Meldewege, Schutzbereich des HinSchG)
- Ablauf einer Meldung (Software, E-Mail und Vermerk, Audioaufzeichnungen und Protokoll, Rückmeldung an Hinweisgeber, Datenschutzinformationen zur Kenntnis bringen)
- Folgemaßnahmen (Zuständigkeiten, Datentransfer, Relevanz von Einwilligungen)
- Datenschutz-Folgenabschätzung (Rechtliche Bewertung und Risikobewältigung, Beispiel externe Whistleblowing-Hotline)
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Barbara Schäfgen Tel: +49 261 30471-12 Fax: +49 261 30471-21 schaefgen@ihk-akademie-koblenz.de
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