Fördermöglichkeiten
Ob QualiScheck, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien, Aufstiegsbonus oder steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: Die öffentlichen finanziellen Förderungen erleichtern in vielen Fällen die Investition in berufliche Qualifizierung sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Fördermöglichkeit.
Aufstiegsbonus des Landes Rheinland-Pfalz
Mit dem Aufstiegsbonus I hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) einen finanziellen Anreiz geschaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen und Anreize für Gründungen schaffen. Mit dem Aufstiegsbonus I wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen (DQR-Niveaus 6 oder 7).
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie auf der Webseite des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Zu unseren anerkannten Weiterbildungen beraten wir Sie hier gerne individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bundesländer – Zuschüsse & Stipendien
In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Finanzierungszuschüsse und Stipendien. Eine Übersicht hierüber finden Sie hier.
Förderung nach Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG)
Viele unserer Lehrgänge der Höheren Berufsbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) förderbar. Das Aufstiegs-BAföG fördert dabei die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Fachkaufleute oder Betriebswirt/in und ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsverbilligten Darlehen.
Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter diesem Link.
Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz
Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder unter der Telefonnummer 06131 967149. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder unter der Telefonnummer 06131 967149. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.
Förderprogramm KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS ist ein Förderprogramm zur Qualifizierung von Solo-Selbstständigen. Ziel ist es, Solo-Selbstständigen durch die Förderung von Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen. Die Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, maximal ein Vollzeit-Äquivalent an Mitarbeitenden haben und ihr Einkommen überwiegend aus gewerblicher oder freiberuflicher solo-selbstständiger Tätigkeit beziehen. Es werden von bis zu 90% der Qualifizierungskosten (bis max. 4.500,- €) übernommen.
Weitere Informationen bieten die Anlaufstelle für das Förderprogramm KOMPASS mit dem Fokus Rheinland-Pfalz und Saarland.
Qualifizierungschancengesetz
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlicher Förderhöhe. Wir beraten Sie hier gerne individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Steuerliche Förderung
Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Eine gute Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie im nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung.