Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung planen – zum Beispiel in der Höheren Berufsbildung – kann das Aufstiegs-BAföG eine zentrale Finanzierungshilfe sein. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis zu 15.000 Euro förderfähig; die Förderung besteht aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für bestandene einschlägige Fortbildungsprüfungen kann zusätzlich der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz in Höhe von 2.000 Euro relevant sein.
Für privat zahlende Teilnehmende in Rheinland-Pfalz ist häufig der QualiScheck relevant. Das Programm unterstützt abhängig Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bei individuell geplanten, berufsbezogenen Weiterbildungen. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro pro Person, Maßnahme und Jahr. Wichtig: Der Antrag muss grundsätzlich vor der Anmeldung und spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz können das Programm Betriebliche Weiterbildung prüfen. Für die Region Koblenz und die übrigen Landesteile außerhalb der Region Trier beträgt die Förderung nach aktueller Programmfassung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro pro teilnehmender Person und bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr. Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildung zu stellen.
Neben den finanziellen Förderungen kann die Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz helfen, Zeit für Weiterbildung zu schaffen. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren; der Antrag beim Arbeitgeber muss sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Bildungsfreistellung ersetzt keine Kurskostenförderung, kann aber die Teilnahme organisatorisch erleichtern.
Dieses kurze Video gibt Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten:
Bundesweit kann außerdem die Förderung der Beschäftigtenqualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit relevant sein. Förderfähig sind Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind und die Weiterbildung über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht. Je nach Betriebsgröße können Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt möglich sein.
Solo-Selbstständige können das Bundesprogramm KOMPASS prüfen. Es unterstützt Qualifizierungen mit bis zu 90 Prozent der Kosten, maximal 4.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem eine Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle; die Qualifizierung darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks begonnen werden.
Nicht jede Förderung bezahlt Kurskosten. Für Unternehmen können ergänzend Beratungs- und Digitalisierungsprogramme sinnvoll sein, etwa INQA-Coaching, das ISB-Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz oder die BAFA-Förderung Unternehmensberatung. Diese Programme passen besonders dann, wenn Weiterbildung Teil eines größeren Transformations-, Digitalisierungs- oder Organisationsprojekts ist.
Prüfen Sie zuerst, zu welcher Zielgruppe Sie gehören: Beschäftigte, Unternehmen, Solo-Selbstständige oder Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung. Klären Sie danach, ob Ihr gewünschter Lehrgang förderfähig sein kann und welche Frist gilt. Viele Programme verlangen, dass der Antrag vor Anmeldung, Vertragsabschluss oder Maßnahmebeginn gestellt wird.
Die IHK-Akademie Koblenz berät Sie gern zur passenden Weiterbildung und unterstützt Sie bei der Orientierung zu möglichen Förderwegen. Für die verbindliche Antragstellung wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Förderstelle. Eine gute Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie auch im nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung.