Förderungen für Weiterbildungen in Rheinland-Pfalz

Ob QualiScheck, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien, Aufstiegsbonus oder steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten: Die öffentlichen finanziellen Förderungen erleichtern in vielen Fällen die Investition in berufliche Qualifizierung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Fördermöglichkeit.

 

Eine berufliche Weiterbildung ist eine Investition in Fachwissen, Karrierechancen und Zukunftsfähigkeit. Für viele Weiterbildungen kommen öffentliche Förderprogramme in Betracht – je nachdem, ob Sie als beschäftigte Person, Unternehmen, Solo-Selbstständige oder Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung suchen.

Die IHK-Akademie Koblenz unterstützt Sie bei der Orientierung: Welche Förderung passt grundsätzlich zu Ihrem Vorhaben? Welche Fristen sind wichtig? Und welche offiziellen Stellen sind für den Antrag zuständig? Die verbindliche Förderentscheidung treffen immer die jeweiligen Förderstellen.

Hier finden Sie einen Kurzüberblick über mögliche Förderprogramme:

Mit dem Aufstiegsbonus I hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) einen finanziellen Anreiz geschaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen und Anreize für Gründungen schaffen.

Der Aufstiegsbonus I wird nach erfolgreichem Bestehen einer förderfähigen Fortbildungsprüfung (DQR-Niveau 6 oder 7) als einmalige Prämie ausgezahlt. Er dient als Anerkennung für die erfolgreich abgeschlossene berufliche Fortbildung und stärkt die Bereitschaft, sich beruflich weiterzuqualifizieren.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

Arbeitnehmerweiterbildung wird in den Bundesländern unterschiedlich mal als „Bildungszeit“ oder „Bildungsurlaub“ benannt.

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Bildungszeit erhalten Sie auf der Webseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Zuständig für Fragen zur Arbeitnehmerweiterbildung ist landesweit das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beschäftigte im Land Baden-Württemberg haben durch das Bildungszeitgesetz Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Das bedeutet, dass sie sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen können. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Informationen und Hinweise für Antragsteller und Arbeitgeber gibt es bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Im Saarland haben Beschäftigte, Beamte, Richter und Auszubildende jährlich Anspruch auf bis zu 5 Tage Freistellung für berufliche Weiterbildung, die vom Arbeitgeber, bzw. Dienstherrn, voll getragen werden. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung und Kultur des Bundeslandes.

Zu unseren anerkannten Weiterbildungen beraten wir Sie hier gerne individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein‑Westfalen. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen mit Wohnsitz in Nordrhein‑Westfalen und wird unabhängig von einer betrieblichen Beteiligung gewährt. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung oder Erweiterung fachlicher, methodischer, sozialer oder digitaler Kompetenzen dienen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Bezug zur aktuellen oder angestrebten beruflichen Tätigkeit. Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Kosten für Anreise oder Unterkunft sind nicht förderfähig. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Weiterbildung eigenständig über ein landesweites Online‑Portal.
Weitere Informationen finden Sie hier.

In den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Finanzierungszuschüsse und Stipendien. Eine Übersicht hierüber finden Sie hier.

Viele unserer Lehrgänge der Höheren Berufsbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) förderbar. Das Aufstiegs-BAföG fördert dabei die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Fachkaufleute oder Betriebswirt/in und ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsverbilligten Darlehen, das bei bestandener Prüfung nur zum Teil zurückgezahlt werden muss. 

Beispielrechnung: 

Lehrgangsgebühr   4.000,00 €  
abzgl. 50 % Zuschuss (Förderung)  2.000,00 €  
  
Restbetrag (KfW-Darlehen)  2.000,00 €  
abzgl. 50 % (KfW-Darlehen bei bestandener Prüfung)   1.000,00 €  
  
Ihre Kosten (Rückzahlung an die KfW-Bank)  1.000,00 €  

 

Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter: www.aufstiegs-bafoeg.de 

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz unabhängig vom Einkommen bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder unter der Telefonnummer 06131 967149.

Bitte beachten Sie folgendes: Sie können sich erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für Ihre Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. 

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier oder unter der Telefonnummer 06131 967149.

Bitte beachten Sie: Sie können die Teilnehmenden Ihres Unternehmens erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für die Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

KOMPASS ist ein Förderprogramm zur Qualifizierung von Solo-Selbstständigen. Ziel ist es, Solo-Selbstständigen durch die Förderung von Weiterbildungen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu verhelfen. Die Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die seit mindestens zwei Jahren am Markt bestehen, maximal ein Vollzeit-Äquivalent an Mitarbeitenden haben und ihr Einkommen überwiegend aus gewerblicher oder freiberuflicher solo-selbstständiger Tätigkeit beziehen. Es werden von bis zu 90% der Qualifizierungskosten (bis max. 4.500,- €) übernommen.

Weitere Informationen bieten die Anlaufstelle für das Förderprogramm KOMPASS mit dem Fokus Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der betrieblichen Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlicher Förderhöhe. Wir beraten Sie hier gerne individuell. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung besonders leistungsstarker junger Fachkräfte nach abgeschlossener Berufsausbildung. Gefördert werden berufsbegleitende fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen sowie auf der Berufsausbildung aufbauende Studienangebote. Die Förderung erfolgt unabhängig von Einkommen und Vermögen und wird über die zuständige Kammer (z. B. IHK) organisiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung planen – zum Beispiel in der Höheren Berufsbildung – kann das Aufstiegs-BAföG eine zentrale Finanzierungshilfe sein. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis zu 15.000 Euro förderfähig; die Förderung besteht aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Für bestandene einschlägige Fortbildungsprüfungen kann zusätzlich der Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz in Höhe von 2.000 Euro relevant sein.

Für privat zahlende Teilnehmende in Rheinland-Pfalz ist häufig der QualiScheck relevant. Das Programm unterstützt abhängig Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bei individuell geplanten, berufsbezogenen Weiterbildungen. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro pro Person, Maßnahme und Jahr. Wichtig: Der Antrag muss grundsätzlich vor der Anmeldung und spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.

Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz können das Programm Betriebliche Weiterbildung prüfen. Für die Region Koblenz und die übrigen Landesteile außerhalb der Region Trier beträgt die Förderung nach aktueller Programmfassung bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro pro teilnehmender Person und bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen und Kalenderjahr. Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildung zu stellen.

Neben den finanziellen Förderungen kann die Bildungsfreistellung Rheinland-Pfalz helfen, Zeit für Weiterbildung zu schaffen. Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung innerhalb von zwei Jahren; der Antrag beim Arbeitgeber muss sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Bildungsfreistellung ersetzt keine Kurskostenförderung, kann aber die Teilnahme organisatorisch erleichtern.

 

Dieses kurze Video gibt Ihnen einen Überblick über die Fördermöglichkeiten:

 

Bundesweit kann außerdem die Förderung der Beschäftigtenqualifizierung durch die Bundesagentur für Arbeit relevant sein. Förderfähig sind Weiterbildungen mit mehr als 120 Stunden, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind und die Weiterbildung über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht. Je nach Betriebsgröße können Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt möglich sein.

Solo-Selbstständige können das Bundesprogramm KOMPASS prüfen. Es unterstützt Qualifizierungen mit bis zu 90 Prozent der Kosten, maximal 4.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem eine Erstberatung bei einer KOMPASS-Anlaufstelle; die Qualifizierung darf erst nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks begonnen werden.

Nicht jede Förderung bezahlt Kurskosten. Für Unternehmen können ergänzend Beratungs- und Digitalisierungsprogramme sinnvoll sein, etwa INQA-Coaching, das ISB-Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz oder die BAFA-Förderung Unternehmensberatung. Diese Programme passen besonders dann, wenn Weiterbildung Teil eines größeren Transformations-, Digitalisierungs- oder Organisationsprojekts ist.

Prüfen Sie zuerst, zu welcher Zielgruppe Sie gehören: Beschäftigte, Unternehmen, Solo-Selbstständige oder Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung. Klären Sie danach, ob Ihr gewünschter Lehrgang förderfähig sein kann und welche Frist gilt. Viele Programme verlangen, dass der Antrag vor Anmeldung, Vertragsabschluss oder Maßnahmebeginn gestellt wird.

Die IHK-Akademie Koblenz berät Sie gern zur passenden Weiterbildung und unterstützt Sie bei der Orientierung zu möglichen Förderwegen. Für die verbindliche Antragstellung wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Förderstelle. Eine gute Übersicht über alle Fördermöglichkeiten finden Sie auch im nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung.

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