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Bitte beachten:
Mit der Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Ausbildereignungsprüfung
melden Sie sich NICHT automatisch zur Ausbildereignungsprüfung an. Die
Anmeldung zur Prüfung müssen Sie direkt bei der IHK Ostwestfalen vornehmen.
Die Anmeldung muss spätestens am 1. Kalendertag des Vormonats der Prüfung
bei der IHK Ostwestfalen eingegangen sein. Auf dem Anmeldeformular notieren
Sie bitte den auf unserer Homepage unter Termininformationen angegebenen
und für Sie reservierten Prüfungsmonat (Die Daten finden Sie ebenfalls in
Ihrer Anmeldebestätigung, die Sie kurz nach der Buchung per E-Mail
erhalten). Die Prüfungen finden in der Regel am ersten Dienstag (vor- oder
nachmittags) oder am ersten Mittwoch (vormittags) eines Monats statt. Das
genaue Prüfungsdatum teilt Ihnen die IHK nach der Anmeldung mit.
Anmeldeformulare, Ansprechpartner sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.ostwestfalen.ihk.de/bildung/weiterbildungs-pruefung/pruef-angebot/ausbildereignungspruefung/ (öffnet in neuem Tab)
Bitte beachten:
Um dem fachspezifischen Unterrichtsstoff folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen zu können, muss der Teilnehmer über die
erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Als Mindestvoraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem
Kompetenzniveau der selbständigen Sprachverwendung (B 1) erforderlich. Sollte sich im Laufe der Unterrichtung, insbesondere
nach Auswertung der schriftlichen Verständnisfragen herausstellen, dass der Teilnehmer entgegen seiner gemachten Angaben die
deutsche Sprache nicht so beherrscht, dass er die fachlichen Ausdrücke und Formulierungen aus den gesamten Sachgebieten
vollinhaltlich verstehen kann, so kann auch keine Bescheinigung über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs.
1a Satz 1 Nr. 2 GewO erteilt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr ist in diesem Fall nicht möglich.