Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

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Praxisorientierte Vorbereitung auf die IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in“

Als Industriefachwirt / Industriefachwirtin kennen Sie die Probleme auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch gezielte Produkt- und Preispolitik den Absatz zu steuern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.

Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs in den Unternehmen der Fertigungswirtschaft gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.

Was lerne ich dazu?

Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen und haben damit die Befähigung,

  • den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
  • sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
  • anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.

Sie erweitern also Ihr betriebswirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen und sind so in der Lage, im Unternehmen anspruchsvolle Aufgabenstellungen effizient und erfolgreich zu erledigen.

Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.

Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

1                 Volks- und Betriebswirtschaft

1.1              Volkswirtschaftliche Grundlagen

1.2              Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken

1.3              Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen

1.4.             Unternehmenszusammenschlüsse

2                 Rechnungswesen

2.1              Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens

2.2              Finanzbuchhaltung

2.3              Kosten- und Leistungsrechnung

2.4              Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen

2.5              Planungsrechnung

3                 Recht und Steuern

3.1              Rechtliche Zusammenhänge

3.2              Steuerrechtliche Bestimmungen

4                 Unternehmensführung

4.1              Betriebsorganisation

4.2              Personalführung

4.3              Personalentwicklung

Handlungsspezifische Qualifikationen 

 5                 Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen

5.1              Investition und Investitionsrechnung durchführen

5.2              Finanzierung beurteilen

5.3              Angewandte Kosten- und Leistungsrechnung überprüfen

5.4              Controlling als Instrument der betriebswirtschaftlichen Steuerung

                   anwenden

6.                Produktionsprozesse

6.1              Produktionsplanung beurteilen

6.2              Produktionssteuerung analysieren

6.3              Produktionstechnische Rahmenbedingungen bewerten

6.4              Logistik und Querschnittsfunktion beurteilen

6.5              Bedarfsermittlung durchführen

6.6              Beschaffungsmarkt und Einkauf strukturieren

6.7              Lager und Transportwesen vergleichen

6.8              Entsorgungslogistik erläutern

7.                Marketing und Vertrieb

7.1              Marketingplanung

7.2              Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix

7.3              Vertriebsmanagement

7.4              Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung / 

                   interkulturelle Kommunikation

7.5              Spezielle Rechtsaspekte

8.               Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen

8.1             Betriebliche Organisation und Organisationsentwicklung sowie

                  Personalentwicklung und Projektmanagement als Bestandteile der

                  Unternehmensentwicklung begründen

8.2             Instrumente und Methoden des Informations- und Wissensmanagement

                  beurteilen

8.3             Zusammenhang von Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement

                  darstellen 

9.                Führung und Zusammenarbeit

9.1              Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation

9.2              Mitarbeitergespräche

9.3              Konfliktmanagement

9.4              Mitarbeiterförderung

9.5              Ausbildung

9.6              Moderation von Projektgruppen

9.7              Präsentationstechniken

Mit diesem Fernlehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Industrieunternehmen, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Geprüften Industriefachwirt / zur Geprüften Industriefachwirtin ablegen zu können.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin“ geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen:

Für die Zulassung zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
  • Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis

Für die Zulassung zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriefachwirts / einer Industriefachwirtin haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die öffentlich-rechtliche Prüfung Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirte erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG.

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal

Sie machen den anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin“ durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin“ nach § 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnung unter

https://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php.

Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung.

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin auf der gleichen Stufe (Stufe 6 von 8 Stufen) wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/).

Die IHK -Prüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste schriftliche Teil umfasst die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" und der zweite Teil die "Handlungsspezifischen Qualifikationen". Im Anschluss folgt noch eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation und einem situationsbezogenen Fachgespräch.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

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nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23 naethe@ihk-akademie-koblenz.de

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