Ausbildung der Ausbilder - Crashkurs mit Selbstlernphase

IHK-Prüfung Präsenz Tagsüber Kursnummer 601AdaC | Als PDF herunterladen

Der Lehrgang umfasst die schriftliche und auch praktische Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung eingebettet in eine 2-3 wöchige Eigenstudiumsphase.

Die Lehrgänge richten sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Aufgaben der Ausbildung betraut sind. Ziele sind die Vermittlung arbeitspädagogischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Vorbereitung auf die Prüfung nach Ausbilder-Eignungs-Verordnung (AEVO).

 

Der Kurs ist ein Selbstlernkurs mit drei Präsenztagen. Sie erhalten am ersten Präsenztag die Unterlagen zum Eigenstudium ausgehändigt und besprechen die zu lernenden Inhalte. Am später folgenden Präsenzwochenende erhalten Sie die Lösungen zu den ausgehändigten Übungsaufgaben, können Ihre Fragen stellen und für die praktische Prüfung üben.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

- Die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen

- Bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitwirken

- Die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen,

- Ausbildungsberufe für den Betrieb auszuwählen und dies begründen

- Die Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, insbesondere Ausbildung im Verbund, überbetriebliche und außerbetriebliche Ausbildung, vermittelt werden können

- Die Möglichkeiten des Einsatzes von auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen

- Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen.

 

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

- Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert

- Die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen

- Den Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen

- Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden anwenden

- Den Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen

- Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können

 

3. Ausbildung durchführen

- Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen

- Die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten

- Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln

- Ausbildungsmethoden und -medien auswählen

- Auszubildende bei Lernschwierigkeiten unterstützen

- Bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen

- Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote machen

- Die Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu prüfen

- Die soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen

- Leistungen feststellen und bewerten

- Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten

- Beurteilungsgespräche führen

- Interkulturelle Kompetenzen fördern

 

4. Ausbildung abschließen.

- Auszubildende auf die Abschluss oder Gesellenprüfung vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen

- Die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen

- An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken

- Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten

Zur Zulassung zur Prüfung nach Ausbilder-Eignungs-Verordnung sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Um als Ausbilder/in im Betrieb tätig zu werden muss jedoch die fachliche und persönliche Eignung nach BBiG § 30 nachgewiesen werden.

 


Der Intensivkurs beginnt mit einem eintägigen Präsenzseminar. Danach folgt eine vierwöchige Selbstlernphase, in der Sie die Unterlagen selbstständig durcharbeiten können. Den Abschluss bilden zwei Präsenztage, an denen Fragen gestellt werden können und die praktische Prüfung vorbereitet wird.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 150,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Mit dem QualiScheck übernimmt das Land Rheinland-Pfalz einmal jährlich einen Teil der Weiterbildungskosten (bis zu 1.500,00 €).

Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Kursanmeldung vorliegen.

Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/vorab-check

Ausführliche Informationen und Antragsformulare finden Sie im Internet unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung/wer-wird-gefoerdert

 

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen privatrechtliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000,00 € pro Kalenderjahr. Weitere Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung/wer-wird-gefoerdert

Termine und Orte

ab 745 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Sarah Hentschel Tel: +49-261 30471-32 Fax: +49-261 30471-21

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