Internationales Transportrecht – CMR (und Luft) sowie Vertragsgestaltung – kompaktes Basiswissen

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Verschaffen Sie sich einen Überblick über die in der Praxis wichtigsten Vorschriften des internationalen Transportrechts, insbesondere des CMR.

Die CMR („Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen“ ist die deutsche Bezeichnung) bezeichnet ein internationales Abkommen zu grenzüberschreitenden Transporten, die auf dem Landweg stattfinden. Das Halbtagesseminar betrachtet insbesondere typische Irrtümer beim Umgang mit den CMR als zwingendes Recht und das Verhältnis zum nationalen Transportrecht. Darüber hinaus wird ein Überblick über das Wesentliche zur Vertragsgestaltung in der Logistik gegeben, insbesondere Tipps zum Aufbau und zur Gliederung eines internationalen Transportrahmenvertrages. Das Gleiche gilt für Lufttransport (MÜ).

Ziel ist es, den Teilnehmern Grundkenntnisse zu wesentlichen Fragen wie der Rechtswahl, Konfliktlösung, Haftung, ADSp 2017 sowie Abgrenzung von Dauerschuldverhältnissen und Einzel-Transportverträgen zu vermitteln.

Die folgenden Inhalte werden behandelt:

  • Notwendiges Basic-Wissen zu den CMR sowie zur Abgrenzung zum deutschen Frachtrecht
  • Anwendbarkeit des internationalen Transportrechts und Unterscheidung zwingender und dispositiver Regelungen
  • Kurzvorstellung Multimodaltransporte
  • Differenzierung Rahmenvertrag sowie Einzel-Transportverträge
  • Haftungsgrundzüge

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Fachkräfte aus dem Bereich Transport- und Logistik, die Ihre Fachkompetenz ausbauen möchten.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432.

Bitte beachten Sie folgendes: Sie können sich erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für Ihre Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. 

Steuerliche Vorteile

Die Fortbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten akzeptieren. Diese Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig.

Für Unternehmen: Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432.

Bitte beachten Sie: Sie können die Teilnehmenden Ihres Unternehmens erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für die Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

Termine und Orte

ab 250 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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