Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in
Erwerben Sie weitreichende Kompetenzen im Bereich der Berufspädagogik und bereiten Sie sich ortsunabhängig auf die IHK-Prüfung als Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in vor.
Mit diesem Lehrgang qualifizieren Sie sich für die eigenständige Übernahme anspruchsvoller Aufgaben in der betrieblichen und außerbetrieblichen Bildung. Sie erwerben die Kompetenzen, berufliche Bildungsprozesse zu planen, zu organisieren, zu steuern und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus lernen Sie, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bedarfsgerecht zu konzipieren, Personalentwicklungsprozesse zu begleiten und Unternehmen bei organisatorischen Veränderungsprozessen zu beraten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung zielgruppengerechter Qualifizierungsangebote sowie auf der Förderung von Lernenden mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Der Lehrgang orientiert sich in seiner sachlichen Gliederung an den Vorgaben des Rahmenplans Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin. Darin sind die Lernziele detailliert aufgeführt. Eine grobe Orientierung gibt Ihnen diese Aufzählung:
- Lernprozesse und Lernbegleitung
- Planungsprozesse
- Managementprozesse
- Berufsausbildung
- Weiterbildung
- Personalentwicklung und -beratung
- Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch
Der Aufstiegslehrgang richtet sich an Personen, die – über pädagogische Aufgaben hinaus – strategische Führungsaufgaben in der inner- oder außerbetrieblichen Bildung übernehmen wollen. Fachkräfte aus der beruflichen Bildung, Personalentwicklung oder betrieblichen Ausbildung, die bereits über pädagogische oder fachbezogene Qualifikationen und Berufserfahrung verfügen können sich auf diesem Wege weiterqualifizieren.
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung "Geprüfte/-r Berufspädagoge/-in" müssen Sie einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:
- den Fortbildungsabschluss zum/-r Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis,
oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis
und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ihre Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Aus- und Weiterbildung haben.
Die IHK-Prüfung besteht aus drei Teilen. Der Teil "Kernprozesse der beruflichen Bildung" besteht aus einer schriftlichen Prüfung, der zweite Teil "Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung" umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Der dritte Teil "Spezielle berufspädagogische Funktionen" setzt sich aus einer Projektarbeit und einer Präsentation mit situationsbezogenem Fachgespräch zusammen.
Weitere Einzelheiten können Sie der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Berufspädagoge / Geprüfte Berufspädagogin" entnehmen. Sie finden diese unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/bildung/weiterbildung/fortbildungsordnung-277148.
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
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