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Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau – Live-Online

Live-Online Berufsbegleitend Kursnummer 521PFK 43648 | Als PDF herunterladen (öffnet in neuem Tab)

Kompakte und berufsbegleitende Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung.

Wählen Sie für weitere Informationen bitte einen Termin aus.

Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung in 12 Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Mit dieser Förderung sparen Sie bis zu drei Viertel Ihrer Weiterbildungskosten ein – unabhängig von Ihrem Alter, Einkommen oder Vermögen. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss sowie einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! Weitere Informationen finden Sie unter Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetz (AFBG) (öffnet in neuem Tab).

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR. Nähere Informationen erhalten Sie unter Aufstiegsbonus I (öffnet in neuem Tab).

Steuerliche Vorteile

Die Fortbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebskosten akzeptieren. Als Teilnehmende einer Weiterbildung können Sie neben den Kursgebühren auch Fahrtkosten, Arbeitsmittel sowie Kost und Logis geltend machen. Bei Arbeitnehmern sind die Kosten rund um Ihre Weiterbildung als Werbungskosten anzugeben, bei Selbstständigen gelten sie als Betriebskosten.

Bildungsfreistellung, -urlaub oder -zeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg bzw. im Saarland haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen erhalten Sie unter Bildungsfreistellung, -urlaub oder -zeit (öffnet in neuem Tab).

Weiterbildungsstipendium

Bundesweite Förderung für besonders leistungsstarke junge Fachkräfte nach der Ausbildung. Bezuschusst werden berufsbegleitende Weiterbildungen und auf der Berufsausbildung aufbauende Studiengänge; die Beantragung erfolgt über die zuständige Kammer (z. B. IHK-Koblenz). Weitere Informationen finden Sie unter Weiterbildungsstipendium (öffnet in neuem Tab).

Termine und Orte

ab 3.588 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

Veranstaltungsort

Verfügbarkeit

Plätze frei
noch wenige Plätze
leider ausgebucht - Warteliste
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Kontakt

Zinselmeier,Kathleen
Kathleen Zinselmeier Tel: +49 261 30471-77 Fax: +49 261 30471-23

Kontakt

Zinselmeier,Kathleen

Kathleen Zinselmeier Tel: +49 261 30471-77 Fax: +49 261 30471-23 zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de

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