Das Hinweisgeberschutzgesetz - Einrichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG

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Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeitende? Dann ist es an der Zeit, sich rechtzeitig vorzubereiten. Warum? Weil das Hinweisgeberschutzgesetz bereits Realität ist! Dieses Gesetz verkörpert die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die bis zum 17.12.2023 umgesetzt sein muss. Ergreifen Sie die Initiative und bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Unser Seminar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.

Durch die neuen Regelungen soll der Schutz von Personen gewährleistet werden, die Rechtsverstöße in Unternehmen und öffentlichen Stellen melden. Doch was bedeutet das für Unternehmen und Behörden? Wann müssen diese Hinweisgebersysteme bereitstellen? Welche Anforderungen sind an den internen Meldekanal zu stellen? Und wie geht es danach weiter?

Antworten auf diese und viele weiteren Fragen liefert das neue Seminar „Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie“.

Fach- und Führungskräfte, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Whistleblower-Beauftragte

  • Rechtsgrundlagen (Bisherige Umsetzung in Deutschland, Whistleblower-Richtlinie (EU), Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG))
  • Ziel von Hinweisgebersystemen (Compliance im Unternehmen, Schutz des Hinweisgebers, Schutz des Beschuldigten, Schutz anderer Beteiligter)
  • Interne Meldestelle (Eigener Mitarbeiter, Externer Beauftragter, Software)
  • Aufklärung der Mitarbeiter (Sinn und Zweck des Hinweisgebersystems, Beteiligte, offenstehende Meldewege, Schutzbereich des HinSchG)
  • Ablauf einer Meldung (Software, E-Mail und Vermerk, Audioaufzeichnungen und Protokoll, Rückmeldung an Hinweisgeber, Datenschutzinformationen zur Kenntnis bringen)
  • Folgemaßnahmen (Zuständigkeiten, Datentransfer, Relevanz von Einwilligungen)
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (Rechtliche Bewertung und Risikobewältigung, Beispiel externe Whistleblowing-Hotline)

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

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ab 455 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Angela Rosenberg
Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23

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