Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff/Kautschuk
Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.
Zielsetzung
Als Industriemeister/in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum "Geprüfte/-r Industriemeister/-in-Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk" un damit die Befähigung, 1. in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organistations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
2. sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung einzustellen sowie den Technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Inhalte
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Verarbeitungstechnik
- Betriebstechnik
- Werkstoffe
- Produktionsprozesse
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik ablegen zu können.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuktechnik,oder zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik , 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. über die in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfe/- Industriemeister/-in -Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk" nach § 1 Absatz 3 aufweisen. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zugelasseb, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, kenntnisse und Fähigkeiten (berifliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die zusalssung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsart
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
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