Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall
Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.
Zielsetzung
Als Industriemeister*in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker*innen wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind.
Inhalte
Ausbildung der Ausbilder
Fachübergreifende Basisqualifikation:
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen:
- Technik (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
- Organisation: (Betriebliches Kostenwesen, Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
- Führung und Personal: (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Metall, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Metall ablegen zu können.
Voraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" und
2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiters Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Absweisend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifiaktionen erworebn haat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsart
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
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