Geprüfte/r Industriemeister/-in Mechatronik
Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.
Als Industriemeister/in sind Sie heute im Management als Führungskraft tätig. Dabei liegt Ihre Meisterschaft in der personellen, technischen und betriebswirtschaftlichen Lösung von Führungsaufgaben zur Erhaltung von Flexibilität und Dynamik Ihres Unternehmens. Betriebe suchen Praktiker wie Sie, die durch ihre Ausbildung sofort als moderne technische Führungskräfte einsetzbar sind, z. B. für die Installation neuer Anlagen und Systeme, für die Planung und Organisation der Instandhaltung, für die Sicherstellung der Energieversorgung sowie die Be- und Verarbeitung von Baugruppen und Bauelementen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich "Technik"
- Systemintegration
- Technische Applikationen
- Kundenunterstützung Service
Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Mechatronik, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik ablegen zu können.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifiaktionen" ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2.in den Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüfte/-n Indutriemeister/-in Fachrichtung Mechatronik gemaß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arebtien in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten für Privatzahler per Lastschrifteinzug möglich.
Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (AdA), Basisqualifikation und Handlungsspezifische Qualifikation. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten. Falls der AdA-Schein schon vorliegt, vermindern sich die Gesamtkosten um 915,- Euro.
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Umsatzsteuer fällt nicht an.
Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz möglich,
siehe www.aufstiegs-bafoeg.de
Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz.
Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).
Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/vorab-check
Detaillierte Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck
Veranstaltungsort
Verfügbarkeit
Kontakt
Kontakt
Anke Hagedorn Tel: +49 671 8966762-1 Fax: +49 671 8966762-2 hagedorn@ihk-akademie-koblenz.de
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