Gefahrgutbeauftragte/-r

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Werden Sie Gefahrgutbeauftragter und übernehmen Sie Verantwortung für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Straße! In unserer praxisorientierten Schulung lernen Sie alle gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und organisatorischen Pflichten kennen, um Risiken zu minimieren und den Transport reibungslos und gesetzeskonform zu gestalten. Steigern Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und sorgen Sie dafür, dass Gefahrguttransporte zuverlässig und regelkonform ablaufen.

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Hierzu zählen auch Entlader, die mehr als 50 Tonnen/netto Gefahrgut pro Jahr entladen, Diese Vorschrift für den Entlader gilt bereits seit der ADR 2021 und wird ab ADR 2023 von den Behörden verstärkt überprüft.

Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine Person, die vom einen Unternehem (Absender, Verlader, Beförderer, Entlader ggf Empfänger von Gefahrgut benannt wird und für die Erfüllung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich ist. Dazu gehört unter anderem die Überwachung, Überprüfung und Schulung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut.
 
Die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Eine falsche Handhabung oder ein Unfall mit Gefahrgut kann schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund werden die Vorschriften von den Behörden sehr ernst genommen und verstärkt überprüft.
 
Es ist daher ratsam, dass alle die an der der Beförderung teilnehmen sicherstellen das die Vorschriften eingehalten werden und ggf. ein Gefahrgutbeauftragter bestellt wird. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Internationale Zusammenhänge:
    Übersicht über Organisationen und ihre gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Hinweis auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Verantwortliche Personen
  • Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungs-bereiches
  • Klassifizierung
  • Verpackung, Großpackmittel, Tanks,Container
  • Kennzeichnung, Beschriftung
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung

Unternehmer und Betriebsinhaber, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Grundschulung ist Voraussetzung für die Bestellung.

Keine

Schriftliche IHK-Abschlussprüfung


Das Seminar beginnt jeweils um 8:00 Uhr und endet voraussichtlich um 17:00Uhr.

Im Laufe des Tages wird unser Dozent unterschiedliche Themenbereiche vorstellen und vertiefen, sodass die Teilnehmer vielfältige Perspektiven und wertvolle Einsichten gewinnen können.

Zum Frühstück servieren wir frisch belegte Brötchen. Den gesamten Tag über stehen Ihnen Kaffee sowie verschiedene Kaltgetränke zur Verfügung, um sich jederzeit zu erfrischen. Für das Mittagessen bieten wir ein abwechslungsreiches 3-Gänge-Menü an, damit Sie gestärkt in die nächste Seminarphase starten können.

Darüber hinaus sorgt unser Team für eine persönliche Betreuung vor Ort, sodass Sie sich während des gesamten Seminars bestens umsorgt fühlen.

Keine

inkl. GGVSE/ADR und Verpflegung.
Die abschließende IHK-Prüfung wird von der IHK gesondert berechnet

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter qualischeck.rlp.de. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter berufliche-weiterbildung.rlp.de. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.

Termine und Orte

ab 1.100 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Veranstaltungsort

Verfügbarkeit

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Kontakt

Yvonne Busch
Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49

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Yvonne Busch

Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49 busch@ihk-akademie-koblenz.de

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