Die beste Aufstiegsförderung aller Zeiten

Berufliche Weiterbildung ja, aber die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren schrecken ab?

Finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung? Wäre toll, aber die passenden Informationen dazu fehlen?

Dann stellen wir jetzt die beste und einfachste Förderung aller Zeiten vor – das Aufstiegs-BAföG. Und ganz ehrlich: Nun gibt es wirklich keinen finanziellen Grund, auf Fortbildungen zu verzichten.

Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung, die früher als Meister-BAföG bekannt war, und mit der Sie beruflich bis zum „Master-Niveau“ aufsteigen können.

Für eine bessere Übersichtlichkeit haben wir alle wichtigen Informationen zu der finanziellen Unterstützung zusammengefasst. Wer sich weitergehend informieren möchte, schaut einfach unter www.aufstiegs-bafoeg.de nach – dort gibt es auch die Anträge.

 

Wer kann Aufstiegs-BAföG bekommen? 

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Aufsteiger/-innen bei der Gestaltung der eigenen Karriere. Dabei ist es egal, wie alt die/der Antragsstellende ist. Die Förderung kann passgenau auf die Fortbildung und die eigenen Lebensumstände zugeschnitten werden.

Förderberechtigt sind:

  • Personen, die die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Fortbildung zu Fortbildung, aber auch:
  • Abiturient/-innen ohne Erstausbildung oder Studienabbrecher/-innen, die über die in der Fortbildungsordnung geforderte Berufspraxis verfügen
  • Bachelor-Absolvent/-innen, wenn dies der höchste Hochschulabschluss ist
  • Ausländer/-innen, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder die sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind

Quelle: www.aufstiegs-bafoeg.de

 

Wofür kann man Aufstiegs-BaföG bekommen? 

Aufstiegs-BAföG bekommt man für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, wie beispielsweise Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher/-in oder Betriebswirt/-in, die gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fortbildung bei einem öffentlichen oder privaten Träger absolviert wird, ob sie in Voll- oder Teilzeit, oder als Präsenz- oder Fernlehrgang stattfindet. Die Förderung ist jedoch an zeitliche und qualitative Anforderungen, wie z. B. eine Mindestanzahl an Unterrichtseinheiten, gebunden.

Aber keine Sorge: Das haben die Fortbildungsanbieter im Blick und können diesbezüglich persönlich informieren. Was noch wichtig ist: Der zu erzielende Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung liegen. Daher wird eine Erstausbildung häufig vorausgesetzt. Regelmäßig an der Fortbildung teilzunehmen ist ebenfalls Voraussetzung, aber auch Ehrensache.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die beste Nachricht zuerst: Das Aufstiegs-BAföG besteht zum einen aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das sind ganze 50 % der anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Für die anderen 50 % gibt es ein zinsgünstiges Bankdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), auf das man bei bestandener Prüfung nochmal 50 % Nachlass bekommt. Und: Diese ganzen Fördersummen sind unabhängig von Einkommen, Vermögen und Alter.

Das klingt zu schön, um wahr zu sein? Es kommt noch besser! Bei Vollzeitfortbildungen gibt es zusätzlich noch einen Beitrag zum Lebensunterhalt und den Kinderbetreuungskosten. Die jeweilige Fördersumme ist beim Unterhaltsbedarf jedoch vermögens- und einkommensabhängig.

 

Was muss ich zurückzahlen?

Wie oben bereits beschrieben, muss nach bestandener Abschlussprüfung nur die Hälfte des KFW-Darlehens zurückgezahlt werden. Das wären dann maximal 25% der gesamten Lehrgangsgebühren. Für die bessere Verständlichkeit hier eine Beispielrechnung:

Lehrgangsgebühr                          4.000€
Förderzuschuss                            -2.000€
(abzgl. 50 %)

Restbetrag Lehrgangsgebühr     2.000€
KfW-Darlehen                               -1.000€
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)

Ihre Kosten                                    1.000€
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

 

Das sieht doch gut aus, oder?

Also: Starten Sie Ihre Fortbildung mit der besten Aufstiegsförderung aller Zeiten.  

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