Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
Zielorientierte Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung.
Zielsetzung
Als Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in kennen Sie die Besonderheit auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch Sortimentsbildung und Warenpräsentation den Verkauf zu fördern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen.
Sie verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs auf allen Stufen des Handels und für alle Vertriebsformen gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.
Der Lehrgang ist inhaltlich am DIHK-Rahmenstoffplan „Handelsfachwirt/-in“ ausgerichtet. Wenn Sie angemeldet sind, stellen wir Ihnen nach Lehrgangsbeginn ein Exemplar zur Verfügung.
Neben der Entwicklung und dem Training methodischer, kommunikativer und kooperativer Kompetenzen erarbeiten Sie die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie zur Ausführung der oben angesprochenen Fach- und Führungsaufgaben befähigt.
Inhalte
- Unternehmensführung und -steuerung
- Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die genannten Fachbereiche sind in zahlreiche Unterpunkte gegliedert.
Teil II:
- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
- Einkauf (Wahlpflichtfach)
Zielgruppe
Mitarbeiter aus Unternehmen, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in ablegen zu können.
Darüber hinaus sollten Sie mitbringen
- eine selbständige und eigenverantwortlichen Arbeitsweise sowie Kooperationsfähigkeit und Teamgeist
- die Motivation, sich auch über die Präsenzstunden hinaus mit den Inhalten auseinanderzusetzen
- den Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung, da dieses Wissen zwingend vorausgesetzt wird
- einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software
Voraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt / Geprüfte Handelsfachwirtin definiert:
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsart
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Termininformationen
Veranstaltungsablauf
Technische Voraussetzungen
Preisinformation
Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Aufstiegs-Bafög
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-Bafög“) gefördert werden. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Die Förderung ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Reduzieren Sie Ihre Kosten um bis zu 75 %!
Beispielrechnung
Lehrgangsgebühr: 3.000 €
(abzgl. 50 %) Förderzuschuss: -1.500 €
Restbetrag Lehrgangsgebühr: 1.500 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung) KFW-Darlehen: -750 €
Ihre Kosten: 750 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Aufstiegsbonus
Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 €.
Beispielrechnung
Ihre Kosten (Rückzahlung an die KFW-Bank): -750 €
Aufstiegsbonus: +2.000 €
Das bleibt für Sie: +1.250 €
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Steuerliche Vorteile
Die Fortbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten akzeptieren. Diese Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig.
Dozent/-in
Prüfung
Kooperationspartner
Weitere Informationen
Termine und Orte
Veranstaltungsort
Verfügbarkeit
Kontakt
Kontakt
IHK-Akademie Koblenz e.V. Campus Koblenz Tel: info@ihk-akademie-koblenz.de
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