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Wirtschaftsbezogene Qualifikationen IHK
Vertiefen Sie Ihr Wissen in grundlegenden betriebswirtschaftlichen Themen und/oder bereiten Sie sich kompakt und zielorientiert auf die IHK-Fortbildungsprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1. Teilprüfung) vor.
Zielsetzung
Für wen ist der Fernlehrgang gedacht?
Mit diesem Fernlehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweige, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die 1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen der IHK-Fortbildungsprüfung für folgende Fachwirte ablegen zu können:
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
- Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin
- Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
- Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
Der Fernlehrganglehrgang eignet sich aber auch für Sie, wenn Sie Ihr Wissen in grundlegenden betriebswirtschaftlichen Themen vertiefen wollen, ohne eine Prüfung zu absolvieren.
Durch die Kombination von Selbstlernphasen mit intensiver Betreuung durch Lernbegleiter/-innen und ergänzenden Präsenzveranstaltungen schaffen wir die Grundlagen für den bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Lernbegleiter/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen.
Wichtig: Die 1. Teilprüfung (wirtschaftsbezogene Qualifikationen) ist kein eigenständiger Abschluss, sondern ein Teil der Prüfung zum Fachwirte-Abschluss der oben genannten Fachwirte. Für den jeweiligen Fachwirte-Abschluss müssen Sie dann noch Kenntnisse der entsprechenden Handlungsspezifischen Qualifikationen erwerben und die entsprechende 2. Teilprüfung (handlungsspezifische Qualifikationen) vor der IHK ablegen. Die Informationen DAZU finden Sie in den Verordnungen.
Was lerne ich dazu?
- Sie erweitern Ihr betriebswirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen.
- Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.
- Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.
Qualifikationsbereich „Volks- und Betriebswirtschaft“
Sie können zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilen. Zum anderen erwerben Sie ein Verständnis für grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb. Außerdem können Sie den Vorgang einer Existenzgründung erfassen und in seiner Gesamtheit strukturieren.
Qualifikationsbereich „Rechnungswesen“
Sie sind in der Lage, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darzustellen und zu begründen. Sie können insbesondere die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden. Außerdem können Sie die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation auswerten.
Qualifikationsbereich „Recht und Steuern“
Sie erwerben allgemeine Kenntnisse des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts. Darüber hinaus können Sie erste Vertragsgestaltungen vorbereiten und deren Auswirkungen bewerten. Und Sie entwickeln ein grundlegendes Verständnis für das unternehmensrelevante Steuerrecht.
Qualifikationsbereich „Unternehmensführung“
Sie kennen die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld und können diese in Teilumfängen anwenden. Und können deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und berücksichtigen.
Der Lehrgang ist bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 6101921 zugelassen.
Inhalte
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
1 Volks- und Betriebswirtschaft
1.1 Volkswirtschaftliche Grundlagen
1.1.1 Markt, Preis und Wettbewerb
1.1.2 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
1.1.3 Konjunktur und Wirtschaftswachstum
1.1.4 Außenwirtschaft
1.2 Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
1.2.1 Ziele und Aufgaben der betrieblichen Funktionen
1.2.2 Zusammenwirken der betrieblichen Funktionen
1.3 Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
1.3.1 Gründungsphasen
1.3.2 Voraussetzungen der Existenzgründung
1.3.3 Rechtsformen
1.4. Unternehmenszusammenschlüsse
1.4.1 Formen der Kooperation
1.4.2 Formen der Konzentration
2 Rechnungswesen
2.1 Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
2.1.1 Abgrenzung von Finanzbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung,
Auswertungen und Planungsrechnung
2.1.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GoB
2.1.3 Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht
2.1.4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.2 Finanzbuchhaltung
2.2.1 Grundlagen
2.2.2 Jahresabschluss
2.3 Kosten- und Leistungsrechnung
2.3.1 Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung
2.3.2 Kostenstellenrechnung
2.3.3 Kostenartenrechnung
2.3.4 Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung
2.3.5 Vergleich von Vollkosten- und Teilkostenrechnung
2.4 Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
2.4.1 Aufbereitung und Auswertung der Zahlen
2.4.2 Rentabilitätsrechnungen
2.5 Planungsrechnung
2.5.1 Inhalt der Planungsrechnung
2.5.2 Zeitliche Ausgestaltung
3 Recht und Steuern
3.1 Rechtliche Zusammenhänge
3.1.1 BGB Allgemeiner Teil
3.1.2 BGB Schuldrecht
3.1.3 BGB Sachenrecht
3.1.4 Handelsgesetzbuch
3.1.5 Arbeitsrecht
3.1.6 Grundsätze des Wettbewerbsrechts
3.1.7 Grundsätze des Gewerberechts und der Gewerbeordnung
3.2 Steuerrechtliche Bestimmungen
3.2.1 Grundbegriffe des Steuerrechts
3.2.2 Unternehmensbezogene Steuern
3.2.3 Abgabenordnung
4 Unternehmensführung
4.1 Betriebsorganisation
4.1.1 Unternehmensleitbild, Unternehmensphilosophie, Unternehmenskultur und
Corporate Identity
4.1.2 Strategische und operative Planung
4.1.3 Aufbauorganisation
4.1.4 Ablauforganisation
4.1.5 Analysemethoden
4.2 Personalführung
4.2.1 Zusammenhang zwischen Unternehmenszielen, Führungsleitbild und
Personalpolitik
4.2.2 Arten von Führung
4.2.3 Führungsstile
4.2.4 Führen von Gruppen
4.2.5 Personalplanung
4.2.6 Personalbeschaffung
4.2.7 Personalanpassungsmaßnahmen
4.2.8 Entgeltformen
4.3 Personalentwicklung
4.3.1 Arten der Personalentwicklung
4.3.2 Potenzialanalyse
4.3.3 Kosten- und Nutzenanalyse der Personalentwicklung
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen muss ich für den Fernlehrgang erfüllen?
Das sehr kompakte Blended-Learning-Konzept unserer Weiterbildung erfordert zudem Eigenverantwortlichkeit und Disziplin. Das Konzept baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus. Der Lernerfolg ist in starkem Maße abhängig davon, dass Sie regelmäßig Ihre Studienbriefe und Einsendeaufgaben bearbeiten. Sie sollten bereit sein, die Präsenzveranstaltungen aktiv mitzugestalten. Motivation, Wissbegierde, Geduld und die Bereitschaft, sich auch mit komplexen und „sperrigen“ Themen auseinanderzusetzen, sollten Sie ebenfalls einbringen.
Während der Selbstlernphasen werden Sie von den Lernbegleiter/-innen über die Lernplattform betreut. Sie stehen Ihnen über Fachforen und Chats bei Fragen zur Verfügung. In den Präsenzveranstaltungen werden die Themen, mit denen Sie sich in den Selbstlernphasen beschäftigt haben, vertieft und Sie können sich mit den anderen Teilnehmenden und den Lernbegleiter/-innen austauschen.
Wenn Sie die Prüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ablegen, möchten, finden Sie die Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen unter dem Punkt „Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ erfüllen?
Wenn Sie keine Prüfung ablegen möchten oder wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen Prüfung nicht zugelassen werden, können Sie ebenfalls am Lehrgang teilnehmen. Sie Ihre Sie müssen dann durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie den oben genannten Anforderungen des Lehrgangs gerecht werden können.“ Sie erhalten dann eine Teilnahmebescheinigung.
Da der Fernlehrgang über eine Lernplattform organisiert und betreut wird und auch Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfindet, benötigen Sie als Teilnehmer/-in einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software. Folgende technische Voraussetzungen sind erforderlich:
Technische Voraussetzungen
Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.
- Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux
- Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari
- Software: MS Office (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.
Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren virtuellen Klassenräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich.
Lege ich eine Prüfung ab?
Sie können die 1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen der IHK-Fortbildungsprüfung für folgende Fachwirte ablegen:
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
- Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin
- Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin
- Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Verordnung der oben genannten anerkannten Abschlüsse nach § 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnungen unter
https://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php.
Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung, auch zu den wirtschaftsbezogenen Qualifikationen.
Wichtig: Wenn Sie die 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen ablegen möchten, müssen Sie sich für einen der oben genannten Fachwirte entscheiden. Sie ist immer Bestandteil einer Fachwirte-Prüfung und kann nicht fachwirtunabhängig abgelegt werden. Wenn Sie keine Prüfung ablegen möchten oder können, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfüllen?
Die Zulassungsvoraussetzungen für die 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der jeweiligen Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geregelt.
Für die Zulassung zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist und die auch bestimmt, welche Fachwirte-Richtung Sie einschlagen können:
Richtung: Wirtschaftsfachwirt/-in und Industriefachwirt/-in
- Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
- Ohne Ausbildungsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis
Richtung: Technischer Fachwirt/-in
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Richtung: Veranstaltungsfachwirt/-in
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Veranstaltungskaufmann/
- Veranstaltungskauffrau“ oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden
- Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern.
Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal
Abschluss
Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.
Preiszusatz
8 Monatsraten per Lastschrifteinzug. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 200,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt. Leistungsumfang: •6 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe •DIHK-Rahmenplan Wirtschaftsbezogene Qualifikationen •DIHK-Formelsammlung •Verordnung über die Prüfung zu den Abschlüssen Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin Geprüfter Technischer Fachwirt/Geprüfte Technische Fachwirtin Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin •6 Einsendeaufgaben •PowerPacks (Lernfragen zu jedem Qualifikationsbereich) •Zugang zu einer Lernplattform und digitalen Lernmedien sowie Übungsklausuren •3 Gesetzestexte •2 Klausurenbände Wirtschaftsbezogene Qualifikationen •1 Online-Sprechstunde pro Qualifikationsbereich (virtuelles Klassenzimmer) •Umfassende Betreuung durch Lernbegleiter/-innen (außer in den Lernpausen) •5 Präsenztage Die Lieferung erfolgt zum Kursstart. Kündigung des Lehrgangs Der Kunde kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IHK-Akademie und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Kosten zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der IHK-Akademie während der Laufzeit des Vertrags entspricht.
Förderung
Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz
Die Teilnahme am Lehrgang kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.
Detaillierte Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter qualischeck.rlp.de.
In den anderen Bundesländern gibt es teilweise ähnliche Regelungen. Erste Infos dazu finden Sie unter https://www.test.de/Leitfaden-Weiterbildung-finanzieren-Weiterbildung-zahlt-sich-aus-4886405-4886407/
Steuerliche Förderung
Aufwendungen für die berufliche Bildung können in der Regel im Rahmen der geltenden steuerlichen Vorschriften als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bildungsfreistellung
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie unter
https://mwwk.rlp.de/de/themen/weiterbildung/bildungsfreistellung/
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23 naethe@ihk-akademie-koblenz.de
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