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Geprüfte/-r Wirtschaftsfachwirt/-in
Kompakte und zielorientierte Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung
Zielsetzung
Wirtschaftsfachwirte sind umfassend qualifizierte "Generalisten“. Sie können in allen Wirtschaftszweigen und Branchen eingesetzt werden. Ihre breit angelegte Ausbildung ermöglicht es, sie in allen kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Arbeitsbereichen des Unternehmens einzusetzen. Wirtschaftsfachwirte arbeiten in der qualifizierten Sachbearbeitung und in Führungspositionen der mittleren Ebene.
Inhalte
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweige, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen und zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in ablegen zu können.
Voraussetzungen
1. Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung:
Die Teilnahme an der Weiterbildung setzt die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung voraus. Die Weiterbildung baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus.
2. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin“ geregelt. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen:
Für die Zulassung zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:
- Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf: keine zusätzliche Berufspraxis erforderlich
- Abschluss in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf: mindestens einjährige Berufspraxis
- Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf: mindestens zweijährige Berufspraxis
- Kein kaufmännischer Berufsabschluss: mindestens dreijährige Berufspraxis
Für die Zulassung zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ müssen Sie nachweisen, dass Sie die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt sowie ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben haben.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert worden sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts haben. Sie müssen den Nachweis der Berufspraxis zu Beginn der Prüfung vorlegen.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
3. Die Verwaltung der Weiterbildung erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen.
Abschluss
Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.
Preiszusatz
20 Monatsraten per Lastschrifteinzug.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 550,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Förderung über Aufstiegs-Bafög möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Weitere Informationen
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Viktoria Kaminski Tel: +49 261 3047173 Fax: +49 261 3047123 kaminski@ihk-akademie-koblenz.de
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