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Zertifizierte/-r Verwalter/-in IHK

BerufsbegleitendBlended LearningLehrgang Kursnummer 504ZertV | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Als „zertifizierter Verwalter“ darf sich bezeichnen, wer eine entsprechende Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt hat. Das ergibt sich aus dem neuen §26 a WEG. Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis zu erbringen, dass eine Person über die für die Tätigkeit als Verwalter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Hintergrund: Mit der Neuregelung des WEG wird der „zertifizierte Verwalter“ eingeführt. Eigentümer haben ab dem 1. Dezember 2023 das Recht einen „zertifizierten Verwalter“ zu bestellen.

Mit der Neuregelung des WEG wird der „zertifizierte Verwalter“ eingeführt. Eigentümer haben ab dem 1. Dezember 2023 das Recht einen „zertifizierten Verwalter“ zu bestellen.

1.Grundlagen der Immobilienwirtschaft

-        Die Immobilienbranche im  Wirtschafts- und Gesellschaftssystem

-        Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft

2. Rechtliche Grundlagen

-        Wohnungseigentumsgesetz

-        Wohnungseigentümergemeinschaft – Träger der Verwaltung

-        Vertretung des Verwalters im Außenverhältnis

-        Anspruch auf Bauliche Veränderung Sondereigentum

-         Pflichten Dritter

-        Kostenverteilung

-        Entziehung des Wohnungseigentums

-        Verwaltung und Benutzung, Rechtsverfahren

-        Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

-        Bauliche Veränderung

-        Nutzen und Kosten bei Baulichen Veränderungen

-        Digitale Eigentümerversammlung

-        Umlaufbeschluss

-        Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung

-        Recht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

-        Erstellung der Niederschrift

-        Berufsrecht der Verwalter

-        § 34 c GewO

-        Heizkostenverordnung

-        Trinkwasserverordnung

-        Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

3. Kaufmännische Grundlagen

-        Allgemeine kaufmännische Grundlagen

-        Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters

4. Technische Grundlagen

-        Haustechnik

-        Grundzüge zur Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanung

WEG-Verwalter und Verwaltungsgesellschaften, Absolventen unseres Lehrgangs „Immobilienverwalter/-in (IHK)

Als Absolvent/-in unseres Lehrgangs zum Immobilienverwalter/-in (IHK) werden Ihnen beim Besuch des Lehrgangs zum „Zertifizierte/-n Verwalter/-in 30 Stunden angerechnet. Sie zahlen somit die Hälfte der Lehrgangsgebühr.

Die Prüfung zum zertifizierten Verwalter können Sie voraussichtlich
ab September 2022 bei der Industrie und
Handelskammer ablegen.

Als Absolvent/-in unseres Lehrgangs zum Immobilienverwalter/-in (IHK) werden Ihnen beim Besuch des Lehrgangs zum „Zertifizierte/-n Verwalter/-in 30 Stunden angerechnet. Sie zahlen somit die Hälfte der Lehrgangsgebühr.
Die Prüfungsgebühr wird von der IHK-Koblenz erhoben.

Termine und Orte

1.115 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Termininformation

Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Angela Rosenberg

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

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