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Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau

LehrgangHöhere Berufsbildung Kursnummer 521PFK | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Kompakte und berufsbegleitende Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung.

Als Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau gehören Sie zu den umfassend qualifizierten Spezialisten im Personalwesen.

Durch systematische Erweiterung und Vertiefung Ihrer vorhandenen praktischen Erfahrungen bietet Ihnen der Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau die Möglichkeit umfangreiches und fundiertes Fachwissen in allen Bereichen des Personalwesens zu erwerben.

Mit Abschluss der Weiterbildung können Sie Methoden und Instrumente moderner Personalarbeit anwenden und selbstständig in der Praxis personalwirtschaftliche Projekte initiieren sowie durchführen. Als Funktionsspezialist können Sie so als qualifizierter Berater und Dienstleister für die Mitarbeiter und die Geschäftsführung agieren.

Als Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau sind Sie außerdem in der Lage, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen.

Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.

Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.

Das Lehrgangsformat:

Der Unterricht findet zweimal wöchentlich von 17:30 bis 20:45 Uhr vor Ort statt. Sie profitieren von der Betreuung durch die Dozierenden und die Zusammenarbeit in einer festen Lerngruppe.

So schaffen wir die Grundlagen für Ihren bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Dozent/-innen verfügen über Berufspraxis und langjährige Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen.

Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Einbindung des Personalbereiches in die Gesamtorganisation
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten
  • Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden


Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben inkl. Entgeltabrechnung


Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur, Beschäftigungspolitik, Personalmarketing
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen, Personalbedarf analysieren
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen


Personal- und Organisationsentwicklung

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung / Qualifizierungsprogramme
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme
  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente
  • Betriebliche Arbeitsformen

Der Lehrgang „Geprüfte/-r Personalfachkauffrau/-mann“ richtet sich an Fachkräfte aus dem Personalwesen, die bereits in Bereichen des Personalwesens berufliche Erfahrungen sammeln konnten und sich in personalwirtschaftlichen Themen qualifizieren und übergreifend professionalisieren wollen.

Zur IHK-Fortbildungsprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen können.

Da die Berufspraxis Bezug zu den Inhalten des Lehrgangs haben muss, brauchen Sie zumindest in einigen Bereichen Erfahrung im Personalwesen.

Außerdem ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungs-Verordnung Zulassungsvoraussetzung, da Sie im Unternehmen als Personalverantwortlicher auch immer der erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung sind.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.


Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern.

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung in 12 Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer Koblenz derzeit 350,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.

Termine und Orte

3.480 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Zinselmeier,Kathleen

Kathleen Zinselmeier Tel: +49 261 30471-77 Fax: +49 261 30471-79 zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de

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