Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Höhere Berufsbildung Kursnummer 541FWGW | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Kompakte und berufsbegleitende Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung.

Als Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen Sie über ausgeprägte Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des (Sozial)marketings und der Öffentlichkeitsarbeit und sind sehr gut aufgestellt, wenn sich die Aufgaben im Gesundheits- und Sozialmanagement mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen überschneiden. Hier kommen Ihre vertieften Kenntnisse in ökonomischen und rechtlichen Themen zum Tragen.

Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen zu übernehmen.

Was lerne ich dazu?

Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung Organisation und Kontrolle wahrnehmen und können so,

  • betriebliche Prozesse planen, organisieren, steuern, überwachen und optimieren.
  • Personal beschaffen, führen und entwickeln sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung qualifizieren,
  • Kommunikationsprozesse lenken und interne sowie externe Schnittstellen gestalten,
  • Leistungserstellungsprozesse erfassen
  • Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevante Daten ermitteln, interpretieren und beurteilen sowie geeignete Steuerungsinstrumente einsetzen,
  • Unternehmensziele und -strategien entwickeln und ausgestalten
  • unternehmerische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen,
  • die Finanz- und Investitionsplanung vorbereiten  sowie Finanzierungs- und Investitionskonzepte entwickeln und umsetzen
  • Qualitätsmanagementprozesse steuern und optimieren
  • Projekte planen, organisieren, koordinieren, überwachen und evaluieren
  • Marketingmaßnahmen planen und durchführen

Sie erweitern also Ihr betriebs- und personalwirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen und sind so in der Lage, anspruchsvolle Aufgabenstellungen effizient und erfolgreich zu erledigen.

Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.

Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.

 

1

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 

1.1

Erläutern der Prinzipien, Strukturen, und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen

1.2

Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

1.3

Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen

1.4

Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen

1.5

Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten

1.6

Gestalten und Optimieren von Prozessen

1.7

Anwenden von Organisationstechniken

1.8

Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 

2.1

Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen

2.2

Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und  -techniken

2.3

Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren

2.4

Weiterentwicklung des Risikomanagements

2.5

Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements

Gestalten von Schnittstellen und Projekten 

3.1

Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen

3.2

Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit

3.3

Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen

Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 

4.1

Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten

4.2

Erläutern von Finanzsystemen im Gesundheits- und Sozialwesen

4.3

Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung

4.4

Einsatz von Controlling-Instrumenten

4.5

Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen

4.6

Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten

 

5

Führen und Entwickeln von Personal 

5.1

Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal

5.2

Durchführen von Personalmaßnahmen

5.3

Planen und Durchführen der Ausbildung

5.4

Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit

5.5

Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie Festlegung und Evaluieren von Personalentwicklungszielen

5.6

Anwenden des Konfliktmanagements

Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 

6.1

Durchführen von Marktanalysen

6.2

Formulieren von Marketingzielen

6.3

Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten

6.4

Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen

6.5

Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings

6.6

Durchführen von Maßnahmen Im Gesundheitsmarketing


 

Präsentation und Fachgespräch

Mit diesem Lehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ablegen zu können.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ geregelt:

Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerkliche Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • ohne Ausbildung: eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Wichtig: Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die öffentlich-rechtliche Prüfung Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG.

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal

Sie erlangen den anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ nach § 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnung unter:

https://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php.

Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung.

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen auf der gleichen Stufe (Stufe 6 von 8 Stufen) wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/).

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

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nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23 naethe@ihk-akademie-koblenz.de

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Sarah Klemenz-Hidien Tel: +49 261 30471-17 Fax: +49 261 30471-23 klemenz@ihk-akademie-koblenz.de

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