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Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

BerufsbegleitendHöhere BerufsbildungFernlehrgang Kursnummer 541FWGWOB | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich praxisorientiert, flexibel und ortsunabhängig auf die IHK-Prüfung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ vorzubereiten.

Für wen ist der Fernlehrgang gedacht?

Die Unternehmen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft müssen immer wirtschaftlicher denken und daher stellen immer höhere Anforderungen an die Qualifikation ihrer Fach- und Führungskräfte. Mit diesem Fernlehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Herausforderungen annehmen und sich darauf vorbereiten möchten.

Als Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen Sie über ausgeprägte Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des (Sozial)marketings und der Öffentlichkeitsarbeit, sind aber sehr gut aufgestellt, wenn sich die Aufgaben im Gesundheits- und Sozialmanagement mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen überschneiden. Hier kommen Ihre vertieften Kenntnisse in ökonomischen und rechtlichen Themen zum Tragen.

Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen zu übernehmen.

Durch die Kombination von Selbstlernphasen mit intensiver Betreuung durch Lernbegleiter/-innen und ergänzenden Präsenzveranstaltungen schaffen wir die Grundlagen für den bestmöglichen Lernerfolg und eine gute Prüfungsvorbereitung. Unsere Lernbegleiter/-innen verfügen über Berufspraxis und langjähriger Erfahrung in Prüfungsvorbereitungslehrgängen.

Was lerne ich dazu?

Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung Organisation und Kontrolle wahrnehmen und können so,

  • betriebliche Prozesse planen, organisieren, steuern, überwachen und optimieren.
  • Personal beschaffen, führen und entwickeln sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung qualifizieren,
  • Kommunikationsprozesse lenken und interne sowie externe Schnittstellen gestalten,
  • Leistungserstellungsprozesse erfassen
  • Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevante Daten ermitteln, interpretieren und beurteilen sowie geeignete Steuerungsinstrumente einsetzen,
  • Unternehmensziele und -strategien entwickeln und ausgestalten
  • unternehmerische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen,
  • die Finanz- und Investitionsplanung vorbereiten  sowie Finanzierungs- und Investitionskonzepte entwickeln und umsetzen
  • Qualitätsmanagementprozesse steuern und optimieren
  • Projekte planen, organisieren, koordinieren, überwachen und evaluieren
  • Marketingmaßnahmen planen und durchführen

Sie erweitern also Ihr betriebs- und personalwirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen und sind so in der Lage, anspruchsvolle Aufgabenstellungen effizient und erfolgreich zu erledigen.

Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.

Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.

Der Lehrgang ist bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 5132122 zugelassen.



1

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 

1.1

Erläutern der Prinzipien, Strukturen, und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen

1.2

Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

1.3

Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen

1.4

Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen

1.5

Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten

1.6

Gestalten und Optimieren von Prozessen

1.7

Anwenden von Organisationstechniken

1.8

Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse

2 

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 

2.1

Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen

2.2

Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und  -techniken

2.3

Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren

2.4

Weiterentwicklung des Risikomanagements

2.5

Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements

3 

Gestalten von Schnittstellen und Projekten 

3.1

Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen

3.2

Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit

3.3

Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen

4 

Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 

4.1

Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten

4.2

Erläutern von Finanzsystemen im Gesundheits- und Sozialwesen

4.3

Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung

4.4

Einsatz von Controlling-Instrumenten

4.5

Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen

4.6

Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten

5

Führen und Entwickeln von Personal 

5.1

Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal

5.2

Durchführen von Personalmaßnahmen

5.3

Planen und Durchführen der Ausbildung

5.4

Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit

5.5

Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie Festlegung und Evaluieren von Personalentwicklungszielen

5.6

Anwenden des Konfliktmanagements

6 

Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 

6.1

Durchführen von Marktanalysen

6.2

Formulieren von Marketingzielen

6.3

Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten

6.4

Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen

6.5

Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings

6.6

Durchführen von Maßnahmen Im Gesundheitsmarketing



Präsentation und Fachgespräch

Mit diesem Fernlehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ablegen zu können.

Sie machen den anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ nach § 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnung unter

https://www.bmbf.de/de/fortbildungsordnungen.php.

Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung.

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen auf der gleichen Stufe (Stufe 6 von 8 Stufen) wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/).

Das sehr kompakte Blended-Learning-Konzept unserer Weiterbildung erfordert Eigenverantwortlichkeit und Disziplin. Das Konzept baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus. Der Lernerfolg ist in starkem Maße abhängig davon, dass Sie nicht nur regelmäßig Ihre Studienbriefe und Einsendeaufgaben bearbeiten, sondern selbstständig die Themen vertiefen, z. B., indem Sie sich mit den Videos beschäftigen oder selbst auch recherchieren, sich über das Forum beteiligen und die Anregungen und Materialien der Lernbegleiter/-innen nutzen und zur Prüfungsvorbereitung mit heranziehen. Sie sollten bereit sein, die Präsenzveranstaltungen aktiv mitzugestalten. Motivation, Wissbegierde, Geduld und die Bereitschaft, sich auch aktiv mit komplexen und „sperrigen“ Themen auseinanderzusetzen, sollten Sie ebenfalls einbringen. Die Zugangsvoraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Prüfung finden Sie weiter unten in der Broschüre.

Während der Selbstlernphasen werden Sie von den Lernbegleiter/-innen über die Lernplattform betreut. Sie stehen Ihnen über Fachforen und Chats bei Fragen zur Verfügung. In den Präsenzveranstaltungen werden die Themen, mit denen Sie sich in den Selbstlernphasen beschäftigt haben, vertieft und Sie können sich mit den anderen Teilnehmenden und den Lernbegleiter/-innen austauschen.

Da der Fernlehrgang über eine Lernplattform organisiert und betreut wird und auch Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfindet, benötigen Sie als Teilnehmer/-in einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software. Die technischen Voraussetzungen finden Sie unter dem Punkt "Technische Voraussetzungen".

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich für die IHK-Fortbildungsprüfung erfüllen?

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ geregelt:

Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerkliche Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • ohne Ausbildung: eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Wichtig: Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die öffentlich-rechtliche Prüfung Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG.

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal

Technische Voraussetzungen

Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.

  • Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux
  • Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari
  • Software: MS Office (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren virtuellen Klassenräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert.

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung der Lehrgangsgebühr in 18 Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (bei der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz derzeit 350,-- €). Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Leistungsumfang:
•16 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe
•DIHK-Rahmenplan
•DIHK-Formelsammlung
•Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
•16 Einsendeaufgaben
•Zugang zu einer Lernplattform und digitalen Lernmedien sowie Übungsklausuren
•3 Gesetzestexte
•3 Klausurenbände
•1 Aufgabensammlung (Intensivtraining)
•1 Lexikon (Glossar)
•Je 2 Online-Sprechstunden pro Modul (virtuelles Klassenzimmer) •Umfassende Betreuung durch Lernbegleiter/-innen (außer in den Lernpausen)
•13 Präsenztage
Die Lieferung des Materials erfolgt zu Beginn des Lehrgangs.

Kündigung des Lehrgangs
Der Kunde kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IHK-Akademie und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Kosten zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der IHK-Akademie während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! 

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr                                  4.000 €
Förderzuschuss                                    -2.000 €
(abzgl. 50 %)                                              

Restbetrag Lehrgangsgebühr              2.000 €
KFW-Darlehen                                       -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)  

Ihre Kosten                                             1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de.

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten                                              -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I                                    +2.000 €

Das bleibt für Sie:                                  +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie unter www.bildungsfreistellung.rlp.de

Termine und Orte

4.122 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Termininformation

Veranstaltungsort

Teilnehmerinformationen

Kontakt

Judith Naethe

Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23 naethe@ihk-akademie-koblenz.de

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