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Das Internet als Hilfsmittel bei der Exportkontrolle

Seminar Kursnummer 557Int | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Die Teilnehmer nutzen die Internetauftritte der Behörden um die geforderten Prüfungen und Angaben m Rahmen der Ausfuhranmeldung durchzuführen.

Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf

- die Genehmigungspflichten zu prüfen

- die zutreffenden Codierungskennziffern in den Ausfuhranmeldungen anzugeben.

Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen?

Die erforderlichen Prüfschritte werden in diesem Seminar an Hand von Beispielen dargestellt.

  • Die zur Exportkontrolle notwendigen Internetseiten von: Zollverwaltung, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Justizportal Bund/L:änder, Bundesbank, amerikanische Exportkontrollbehörde
  • Durchführung der notwendigen Exportkontrollprüfung
  • Dokumentation des Prüfergebnisses

Fachkräfte aus Zoll, Versand, Vertrieb, deren Aufgabe die Durchführung der Exportkontrolle / die Abgabe der Ausfuhranmeldung ist.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz. Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).

Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.

Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: Vorab-Check (rlp.de)

Detaillierte Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter:

Förderprogramm QualiScheck (rlp.de)

 

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen privatrechtliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000,00 € pro Kalenderjahr. Weitere Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: Vorab-Check (rlp.de)

Termine und Orte

425 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Angela Rosenberg

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

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