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Geprüfte Elektrofachkraft in der Industrie berufsbegleitend
Zielsetzung
Werden Sie anerkannte Elektrofachkraft! Sie sind Mitarbeiter/-in im gewerblich-technischen Bereich und möchten als Elektrofachkraft anerkannt werden? Durch den Abschluss als Elektrofachkraft der Industrie, können Sie eine Qualifikation als Elektrofachkraft nach DGUV-Vorschrift 3 erlangen und elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen. Voraussetzungen sind i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem industriell-technischen Beruf und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.
Einige Kursinhalte werden online durchgeführt. Die genauen Onlinetermine werden Ihnen über den Stundenplan mitgeteilt.
Inhalte
Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
- Arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften
- Allgemeine Elektrotechnik
- Elektrische Schutzmaßnahmen
Funktions- und Schaltungsanalyse
- Elektrotechnische Zusammenhänge verstehen
- Schaltungsunterlagen erstellen und auswerten
- Mess- und Prüfverfahren
- Steuerungsprogramme interpretieren und ändern
- Fehlersuche und elektrische Schutzmaßnahmen anwenden
Arbeitsauftrag
- Arbeitsaufträge analysieren
- Aufträge durchführen
- Dokumentation und Nachweise
Zielgruppe
Mit diesem Studienangebot wenden wir uns an gewerblich-technische Mitarbeiter, die nach der DGUV Vorschrift 3, als Elektrofachkraft anerkannt werden möchten
Voraussetzungen
In der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten industriell-technischen Beruf, eine mindestens zweijährige Berufspraxis und eine augenärztliche Untersuchung auf eine mögliche Rot-Grün-Farbschwäche.
Preiszusatz
Der Lehrgang findet berufsbegleitend in der Regel zweimal wöchentlich freitags und samstags statt. Unterricht wochentags: 16:45 - 20:45 Uhr. Unterricht samstags: 08:00 - 14:30 Uhr. Zwei Vollzeitblöcke mit 80 UE als Prüfungsvorbereitung vor der mündlichen Prüfung. (Insgesamt 420 UE)
Auf Wunsch Zahlung in Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich
Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt.
Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Förderung
Für Privatanmelder ist eine Förderung nach Qualischeck Rheinland-Pfalz möglich. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.qualischeck.rlp.de/
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt

Andrea Rheindorf Tel: +49 2631 9177-15 Fax: +49 2631 9177-49 rheindorf@ihk-akademie-koblenz.de
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