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Kranschein gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft
Zielsetzung
Das von uns durchgeführte Seminar bezieht sich auf kraft-, teilkraft-, flur- und funkgesteuerte Brücken-, Lade- und Portalkrane sowie Schienenlaufkatzen.
Die BG schreibt seit dem 01.05.2014 in den DGUV Vorschriften 1, 52, 53 und DGVU Regel 100-500 2.08 DGUV sowie Grundsatz 308-001 vor, dass zum selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur versicherte Personen beauftragt werden dürfen, die unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Kranführer sollen in der Lage sein, unter Anwendung der passenden Anschlagmittel, der physikalischen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften, einen Kran sachkundig und fachkundig zu bedienen.
Inhalte
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Zielgruppe
Gewerblich- technische Fachkräfte aus dem Bereichen Montage, Wartung, Instandhaltung, Produktion, Vorarbeiter, Werkstattpersonal sowie alle Mitarbeiter, die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit einen Kran bedienen müssen.
Voraussetzungen
Das vollendete 18. Lebensjahr und gute Deutschkenntnisse sowie körperliche und geistige Eignung nach (DGUV Grundsatz 308-001).
Das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, Signale zu erlernen, umzusetzen und anwenden zu können. Weiterhin sollen die Teilnehmer verantwortungsbewusst, zuverlässig und umsichtig sein.
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Edeltraud Lindenstrauss Tel: +49 2631 9177 16 Fax: +49 2631 9177 49 lindenstrauss@ihk-akademie-koblenz.de
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