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Abfallbeauftragte/-r
Aufgrund der neuen Abfallbeauftragtenverordnung müssen mehr Unternehmen nun einen Betriebsbeauftragten für Abfall ernennen. Diese Fachleute beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Mitarbeiter bei allen Fragen rund um die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfall und sind dafür verantwortlich, dass die abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.
Die Vorteile der Ernennung eines Betriebsbeauftragten für Abfall sind vielfältig. Zum einen erwerben Unternehmen durch die Ausbildung der erforderlichen rechtlichen und technischen Fachkenntnisse gemäß § 60 KrWG und § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV die Fähigkeit, diese gegenüber den Behörden nachzuweisen. Zum anderen wissen sie, wie sie eine rechtskonforme und ordnungsgemäße Entsorgung ihrer betrieblichen Abfälle sicherstellen können, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die Reduzierung des Abfallaufkommens sowie die Einführung abfallarmer Verfahren zu fördern. Zudem erhalten sie durch praxisnahe Fallbeispiele Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.
Zielsetzung
Semianr zum Erwerb der staatlich anerkannten Fachkunde im Sinne der § 59 KrWG i.V.-m § 55 BImSchG
Inhalte
- Einführung
- Rechtsgrundlagen
- Internationales und nationales Abfallrecht
- Produktverantwortung
- Abfalleigenschaften und Probenahme
- Parameter, Richt- und Grenzwerte
- Untersuchungen und Reaktionen
- Gefahrguthandhabung und Gefahrstoffe
- Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik
- Haftung/Strafrecht
- Betriebsbeauftragte/r für Abfall
- Andere Beauftragte
- Betriebliche Abfallbilanzen und –register
- Elektronisches Abfallnachweiswesen
- Betriebliche Umsetzung
- Handhabungen von Gefahrstoffen nach GHS
- Handhabungen von Gefahrgütern nach ADR
- Neuerungen nach ADR
Zielgruppe
- Betreiber, der unter der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall aufgeführten Anlagen
- Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des BimSchG
- Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen
- Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen müssen einen Abfallbeauftragten benennen
Voraussetzungen
keine
Abschluss
Preiszusatz
inkl. Unterlagen und Verpflegung
Förderung
Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz
Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.
Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung
Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49 busch@ihk-akademie-koblenz.de
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