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Gefahrgutbeauftragte/-r

LehrgangVollzeit Kursnummer 627GGB | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Hierzu zählen auch Entlader, die mehr als 50 Tonnen/netto Gefahrgut pro Jahr entladen, Diese Vorschrift für den Entlader gilt bereits seit der ADR 2021 und wird ab ADR 2023 von den Behörden verstärkt überprüft.

Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine Person, die vom einen Unternehem (Absender, Verlader, Beförderer, Entlader ggf Empfänger von Gefahrgut benannt wird und für die Erfüllung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter verantwortlich ist. Dazu gehört unter anderem die Überwachung, Überprüfung und Schulung für die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut.

Die Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Eine falsche Handhabung oder ein Unfall mit Gefahrgut kann schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund werden die Vorschriften von den Behörden sehr ernst genommen und verstärkt überprüft.

Es ist daher ratsam, dass alle die an der der Beförderung teilnehmen sicherstellen das die Vorschriften eingehalten werden und ggf. ein Gefahrgutbeauftragter bestellt wird. Eine ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Grundschulung zum Gefahrgutbeauftragten - Verkehrsträger Straße
gemäß GbV.

  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Internationale Zusammenhänge:
    Übersicht über Organisationen und ihre gefahrgutrechtlichen Tätigkeiten
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Hinweis auf strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Verantwortliche Personen
  • Wesentliche Inhalte der Rahmenverordnung und ihres Anwendungs-bereiches
  • Klassifizierung
  • Verpackung, Großpackmittel, Tanks,Container
  • Kennzeichnung, Beschriftung
  • Dokumentation
  • Durchführung der Beförderung

Unternehmer und Betriebsinhaber, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Grundschulung ist Voraussetzung für die Bestellung.

Keine

inkl. GGVSE/ADR und Verpflegung.
Die abschließende IHK-Prüfung wird von der IHK gesondert berechnet

Termine und Orte

1.050 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Yvonne Busch

Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49 busch@ihk-akademie-koblenz.de

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