Umgang mit schwierigen und leistungsschwachen Mitarbeitern

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Sinnvolle Alternativen und Maßnahmen außerhalb arbeitsrechtlicher Betrachtungen zum Umgang mit schwierigen und leistungsschwachen Mitarbeitern

Unzureichende Leistungen von Mitarbeitern müssen nicht tatenlos hingenommen werden. Hierbei ist jedoch eine differenzierte, sorgfältige und vor allem auch praktikable Vorgehensweise gefordert. Auch gilt es, den „Betreuungsaufwand“ von schwierigen und leistungsschwachen Mitarbeitern in Grenzen zu halten.

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Alternativen und Maßnahmen außerhalb arbeitsrechtlicher Betrachtungen sinnvoll und möglich sind. Von daher sind arbeitsrechtliche Vorkenntnisse nicht erforderlich.

  • Klärung der Problemstellung
  • Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
  • Kennzeichen schwieriger und leistungsschwacher Mitarbeiter
  • Unterforderung / Überforderung erkennen und mindern
  • Ursachenbetrachtung der mangelhaften Einsatz- und Leistungsfähigkeit
  • Identifizierung des Personenkreises in der betrieblichen Praxis
  • Optionen für den Umgang
  • Mitarbeiterbezogene Maßnahmen
  • Lösungsorientierte Gesprächsführung
  • Prozessbeschreibung und Checklisten für die praktische Vorgehensweise

Personaler, Teamleiter, Fach- und Führungskräfte.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.

Termine und Orte

ab 455 €

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