Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Höhere Berufsbildung Fernstudium /-lehrgang Berufsbegleitend Kursnummer 541FWGW | Als PDF herunterladen

Kompakte und berufsbegleitende Vorbereitung auf die IHK-Fortbildungsprüfung.

Zielsetzung

Als Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen Sie über ausgeprägte Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung, des (Sozial)marketings und der Öffentlichkeitsarbeit und sind sehr gut aufgestellt, wenn sich die Aufgaben im Gesundheits- und Sozialmanagement mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen überschneiden. Hier kommen Ihre vertieften Kenntnisse in ökonomischen und rechtlichen Themen zum Tragen.

Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in der Beratung und Koordinierung sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen zu übernehmen.

Was lerne ich dazu?

Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eigenständig komplexe fachliche und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung Organisation und Kontrolle wahrnehmen und können so,

  • betriebliche Prozesse planen, organisieren, steuern, überwachen und optimieren.
  • Personal beschaffen, führen und entwickeln sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung qualifizieren,
  • Kommunikationsprozesse lenken und interne sowie externe Schnittstellen gestalten,
  • Leistungserstellungsprozesse erfassen
  • steuerungsrelevante Daten ermitteln, interpretieren und beurteilen sowie geeignete Steuerungsinstrumente einsetzen,
  • Unternehmensziele und -strategien entwickeln und ausgestalten
  • unternehmerische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen,
  • die Finanz- und Investitionsplanung vorbereiten  sowie Finanzierungs- und Investitionskonzepte entwickeln und umsetzen
  • Qualitätsmanagementprozesse steuern und optimieren
  • Projekte planen, organisieren, koordinieren, überwachen und evaluieren
  • Marketingmaßnahmen planen und durchführen

Sie erweitern also Ihr betriebs- und personalwirtschaftliches Wissen und Ihre beruflichen Kompetenzen und sind so in der Lage, anspruchsvolle Aufgabenstellungen effizient und erfolgreich zu erledigen.

Sie stärken Ihre methodisch-fachlichen Kompetenzen, d. h., Sie sind in der Lage, sich das benötigte Fachwissen zu verschaffen und allgemein mit beruflichen Herausforderungen besser umzugehen.

Sie stärken Ihre sozialen und personalen Kompetenzen durch den Austausch und die Zusammenarbeit in der Gruppe. Sie verbessern Ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit, fördern Ihre Selbstdisziplin und übernehmen Verantwortung für Ihre berufliche Zukunftsplanung. Sie organisieren Ihr Lernen eigenverantwortlich und sind in der Lage, Ihre Lernmotivation aufrechtzuerhalten. Und Sie können Problemlösestrategien, die Sie zur Bewältigung von Aufgaben und Problemen normalerweise nutzen, hinterfragen und wenn nötig weiterentwickeln.

 

1

Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse 

1.1

Erläutern der Prinzipien, Strukturen, und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse des Gesundheits- und Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen

1.2

Einordnen der Gesundheits- und Sozialpolitik in den nationalen und europäischen Kontext

1.3

Erläutern rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen

1.4

Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen

1.5

Beurteilen komplexer betrieblicher Zusammenhänge sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten

1.6

Gestalten und Optimieren von Prozessen

1.7

Anwenden von Organisationstechniken

1.8

Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse

Steuern von Qualitätsmanagementprozessen 

2.1

Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen

2.2

Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden und  -techniken

2.3

Erfassen und Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren

2.4

Weiterentwicklung des Risikomanagements

2.5

Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements

Gestalten von Schnittstellen und Projekten 

3.1

Ermitteln von Schnittstellen, Planen, Organisieren, Gestalten und Pflegen von interdisziplinären Kooperationsbeziehungen und vernetzten Versorgungsformen unter Berücksichtigung der sozialökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen

3.2

Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen Berufsgruppen und von multiprofessioneller Teamarbeit

3.3

Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen

Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen 

4.1

Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten

4.2

Erläutern von Finanzsystemen im Gesundheits- und Sozialwesen

4.3

Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung

4.4

Einsatz von Controlling-Instrumenten

4.5

Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen

4.6

Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten

 

5

Führen und Entwickeln von Personal 

5.1

Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal

5.2

Durchführen von Personalmaßnahmen

5.3

Planen und Durchführen der Ausbildung

5.4

Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams unter Beachtung von Personalzufriedenheit

5.5

Beurteilen von Personalentwicklungspotenzialen sowie Festlegung und Evaluieren von Personalentwicklungszielen

5.6

Anwenden des Konfliktmanagements

Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen 

6.1

Durchführen von Marktanalysen

6.2

Formulieren von Marketingzielen

6.3

Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten

6.4

Einführen und Umsetzen von Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Non-Profit-Leistungsbereichen

6.5

Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings

6.6

Durchführen von Maßnahmen Im Gesundheitsmarketing


 

Präsentation und Fachgespräch

Mit diesem Lehrgang wenden wir uns an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, die schnell und kompakt ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ablegen zu können.

Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ geregelt:

Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie eine einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art Ihres Ausbildungsabschlusses abhängig ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerkliche Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen: eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf: eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • ohne Ausbildung: eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Wichtig: Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Prüfung der Zulassung zur Prüfung erfolgt in diesem Lehrgang ausschließlich über die zuständige Stelle der jeweils prüfenden Kammer. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, sich um die Zulassung zu kümmern. Die Zulassungsprüfung ist einerseits für die öffentlich-rechtliche Prüfung Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen erforderlich, andererseits auch für die Förderung durch Aufstiegs-BAföG.

Wenn Sie die Prüfung in Koblenz ablegen möchten, können Sie Ihre Zulassung bequem online im IHK-Online-Portal Fortbildung beantragen: https://www.ihk-koblenz.de/ihk-online-portal

Sie erlangen den anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständiger Stelle durchgeführt wird. Die Prüfung wird von einem unabhängigen Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abgenommen. Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“ nach § 53 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Wenn Sie Genaueres wissen möchten, finden Sie diese Verordnung unter:

https://www.bmbf.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html

Die Verordnung enthält alle wichtigen Einzelheiten zum Thema Prüfung.

Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) ist der Abschluss Geprüfter Fachwirt / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen auf der gleichen Stufe (Stufe 6 von 8 Stufen) wie die akademischen Bachelorabschlüsse eingeordnet (http://www.dqr.de/).

Der anerkannte Abschluss „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 eingeordnet, also auf dem gleichen Niveau wie die Bachelorabschlüsse der Hochschulen.

Weitere Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen finden Sie unter www.dqr.de.

Wählen Sie für weitere Informationen bitte einen Termin aus.

Sie lernen in diesem Kurs in einer Kombination aus Selbstlernphasen und ergänzenden Online-Präsenzveranstaltungen auf Basis einer strukturierten Lehrgangsplanung. Dies eignet sich für Sie, wenn Sie sich überwiegend zeit- und ortsunabhängig mit den Inhalten der Weiterbildung auseinandersetzen möchten, aber nicht auf eine optimale Betreuung und das Lernen mit Gleichgesinnten verzichten möchten.

In den Selbstlernphasen unterstützen Sie ausführliche Lehrgangsunterlagen und regelmäßige Einsende- und Übungsaufgaben beim Wissensaufbau und der Prüfungsvorbereitung.

Begleitend werden Sie auf dem Online Campus der IHK-Akademie durch Fach-Tutorinnen und Tutoren betreut. Sie können sich über Mitteilungen oder im Online-Seminarraum austauschen. Die ergänzenden Präsenzveranstaltungen vor Ort am Campus der IHK-Akademie bieten darüber hinaus weitere Möglichkeiten zum Austausch, zum Verständnis und Üben der Inhalte.

Der Lehrgang umfasst 18 Monate (inklusive Lernpausen) mit 542 Lernstunden. Hinzu kommen 13 Präsenztage am Campus Koblenz i.d.R. von 08:30 bis 15:30 Uhr. Zusätzlich finden 16 abendliche Online-Seminare à 90 Minuten statt. Insgesamt umfasst der Lehrgang 632 Zeitstunden.

Der Endtermin bezieht sich auf das Ende der Unterrichtsveranstaltungen. Das gesamte Prüfungsverfahren ist voraussichtlich drei bis vier Monate später abgeschlossen.

Der wöchentliche Zeitaufwand für den berufsbegleitenden Lehrgang beträgt ca. 8 Zeitstunden.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

  • Unterstützung beim Lernen durch eine optimierte Lehrgangsplanung
  • Flexibles Lernen im eigenen Tempo und überwiegend am selbst gewählten Ort
  • Online-Camps für Kommunikation und Lernmaterialien
  • Virtueller Raum im Online-Campus für gemeinsames Lernen
  • Präsenz- und Online-Unterrichtsstunden zum Austausch und Üben der Inhalte
  • Digitale und gedruckte Kursunterlagen
  • Lernvideos zur Themenvertiefung
  • Individuell korrigierte Einsendeaufgaben und Übungsklausuren
  • Betreuung durch Tutor/-innen und zusätzliche Online-Sprechstunden nach Bedarf
  • Feste/-r Ansprechpartner/-in für alle Fragen
  • Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich, unabhängig von Verdienst und Alter
  • Bildungsfreistellung für Präsenztage verfügbar
  • Abschluss im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Bachelor-Niveau (DQR-Niveau 6)
  • Befreiung vom theoretischen Teil der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO mit dem Abschluss Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen – nur praktische Prüfung

Der Lehrgang ist bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) unter der Nummer 5132122 zugelassen - dies sichert Ihnen eine methodisch-didaktische und verbraucherrechtliche Qualität.

Sie benötigen einen Desktop-PC und oder einen Laptop mit einer DSL-Verbindung sowie für Up- und Downloads mindestens 100 kbit/s.

  • Unterstützte Betriebssysteme: Windows (ab Windows 10), Mac OS (ab Version 10.6) sowie Linux
  • Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Edge, Safari
  • Software: MS Office (Word, Excel, Powerpoint) oder vergleichbare Open-Source-Programme sowie ein PDF-Reader, z. B. Adobe oder vergleichbare Open Source Varianten, wie Nuance oder andere.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen in unseren Online-Seminarräumen wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso (falls vorhanden) über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert.

Für Privatzahlende ist auf Wunsch die Zahlung der Lehrgangsgebühr in 18 Monatsraten per Lastschrifteinzug möglich.

Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden Industrie- und Handelskammer. Die Prüfungsgebühr wird von der prüfenden Industrie- und Handelskammer in Rechnung gestellt.

Leistungsumfang:

  • 16 methodisch und didaktisch aufbereitete Studienbriefe
  • DIHK-Rahmenplan
  • DIHK-Formelsammlung
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen / Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
  • 16 Einsendeaufgaben
  • Zugang zu einer Lernplattform und digitalen Lernmedien sowie Übungsklausuren
  • 3 Gesetzestexte
  • 3 Klausurenbände
  • 1 Aufgabensammlung (Intensivtraining)
  • 1 Lexikon (Glossar)
  • Je 2 Online-Sprechstunden pro Modul (virtuelles Klassenzimmer) •Umfassende Betreuung durch Lernbegleiter/-innen (außer in den Lernpausen)
  • 13 Präsenztage

Die Lieferung des Materials erfolgt zu Beginn des Lehrgangs.

Kündigung des Lehrgangs
Der Kunde kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht der IHK-Akademie und des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Im Falle der Kündigung hat der Kunde nur den Anteil der Kosten zu entrichten, der dem Wert der Leistungen der IHK-Akademie während der Laufzeit des Vertrags entspricht.

Aufstiegs-BAföG

Sie können sich den Lehrgang mit dem Aufstiegs-BAföG finanzieren. Diese Förderung besteht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligten Darlehen. Reduzieren Sie Ihre Kosten um circa 75 %! 

Beispielrechnung

Lehrgangsgebühr                                  4.000 €
Förderzuschuss                                    -2.000 €
(abzgl. 50 %)                                              

Restbetrag Lehrgangsgebühr              2.000 €
KFW-Darlehen                                       -1.000 €
(abzgl. 50 % bei bestandener Prüfung)  

Ihre Kosten                                             1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)

Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de. 

Aufstiegsbonus I

Nach Bestehen der Abschlussprüfungen gewährt das Land Rheinland-Pfalz derzeit unter bestimmten Bedingungen einen Aufstiegsbonus in Höhe von 2.000 EUR.

Ihre Kosten                                              -1.000 €
(Rückzahlung an die KFW-Bank)
Aufstiegsbonus I                                    +2.000 €

Das bleibt für Sie:                                  +1.000 €

Nähere Informationen erhalten Sie unter: Aufstiegsbonus I

Steuerliche Vorteile

Die Fortbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten akzeptieren. Diese Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig.

Bildungsfreistellung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie unter https://lsjv.rlp.de/themen/arbeit/bildungsfreistellung

Termine und Orte

ab 4.212 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Judith Naethe
Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23
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Judith Naethe Tel: +49 261 30471-78 Fax: +49 261 30471-23 naethe@ihk-akademie-koblenz.de

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