Einführung §2 USTG in der öffentlichen Verwaltung
Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung des § 2b UStG, das bedeutet Umsatzsteuerpflicht auch für "juristische Personen des öffentlichen Rechts".
Zielsetzung
Was ändert sich ab Januar 2023 für "juristische Personen des öffentlichen Rechts"?
Ab dem 01.01.2023 gilt die Regelung des § 2b UStG.
Bislang wurden die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) nur im Rahmen ihrer BgA (Betriebe gewerblicher Art) unternehmerisch tätig. Dies ändert sich allerdings durch den § 2b UStG.
Nun gelten jPöR automatisch als Unternehmer, wenn diese selbstständig eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit ausführen. Dabei regelt der § 2b UStG die Ausnahmen, unter denen eine jPöR keine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Aus diesem Grund müssen die Geschäftsvorfälle auf umsatzsteuerliche Sachverhalte untersucht werden. Die bisherige umsatzsteuerliche Behandlung nach dem im Körperschaftsteuergesetz definierten Begriff des BgA wurde aufgehoben. Dadurch können jPöR ebenfalls im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeiten umsatzsteuerlich relevante Tätigkeiten ausüben.
Ziel des § 2b UStG ist folglich die Reglung der Geschäftsvorfälle nach der jeweiligen Steuerbarkeit.
Einerseits müssen bereits bestehende Prozesse neu bewertet und dokumentiert, andererseits aber auch neu geschaffen werden. Auf eine Vielzahl von Tätigkeiten der jPöR dürfte nun erstmals eine Umsatzsteuerpflicht zukommen. Hierbei bedarf es ggf. auch einer (Neu-) Bewertung eines jeden Leistungsaustauschs. Ihre Geschäftsvorfälle müssen auf umsatzsteuerliche Sachverhalte untersucht werden.
Inhalte
Tätigkeiten im Rahmen des öffentlichen Rechts
Tätigkeiten im Wettbewerb
Unternehmer nach der Verwaltungsauffassung zu § 2b UStG
Ausgangsumsätze
- nichtsteuerbare Umsätze
- Lieferungen und sonstige Leistungen
- Steuerbefreiungen
- innergemeinschaftliche Lieferung
- innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
- Ertragskonten
- Leistungsempfänger
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner § 13b UStG
- Ort der Leistung
- Rechnungsstellung
- ordnungsgemäße (Ausgangs-)Rechnung
- Prüfschema
Eingangsumsätze
- Lieferungen
- sonstige Leistungen
- Ort der Leistung
- innergemeinschaftlicher Erwerb
- Bezug von innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen
- Reverse charge Verfahren
- Leistungsempfänger als Steuerschuldner § 13b UStG
- Vorsteuerabzugsberechtigung
- ordnungsgemäße (Eingangs-)Rechnungen
- abziehbare Vorsteuer
- Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
- Besteuerungsverfahren
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung
Voraussetzungen
Prüfungsart

Abschluss
Termininformationen

Veranstaltungsablauf

Technische Voraussetzungen
Preisinformation
Förderung
Dozent/-in
Prüfung
Kooperationspartner
Termine und Orte
Veranstaltungsort
Verfügbarkeit
Kontakt
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Vicky Hammes Tel: +49 261 30471-15 Fax: +49 261 30471-23 hammes@ihk-akademie-koblenz.de
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