Das Hinweisgeberschutzgesetz - Einrichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG – Präsenz
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeitende? Dann ist es an der Zeit, sich rechtzeitig vorzubereiten. Warum? Weil das Hinweisgeberschutzgesetz bereits Realität ist! Dieses Gesetz verkörpert die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die bis zum 17.12.2023 umgesetzt sein muss. Ergreifen Sie die Initiative und bleiben Sie auf dem neuesten Stand.
Unser Seminar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
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Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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