Industriemeister/-in Keramik

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Werden Sie Meister auf Ihrem Gebiet!
Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst der Bedarf an Führungskräften. Mit Ihrer persönlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenz, nach Abschluss der Prüfung, sind Sie als moderne, technische Führungskraft unverzichtbar.

Die Weiterbildung zum Industriemeister soll den Teilnehmern vor allem in die Lage versetzen, zukünftige Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und den technischen und organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Gerade in der Keramik-Industrie haben zukünftige Meister, die als Bindeglied zwischen Unternehmensleitung und Produktion stehen, sehr gute Perspektiven, hochwertige Funktionen zu übernehmen, vom Schichtführer, der Arbeitsvorbereitung bis hin zum Produktionsleiter.

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und abschließen

Fachrichtungsübergreifender Teil

  • Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
  • Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
  • Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb

Fachrichtungsspezifischer Teil

  • Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
  • Technologie der Roh-, Werk- und Hilfsstoffe
  • Betriebstechnik
  • Fertigungstechnik
  • Betriebstechnische Situationsaufgabe

Fachkräfte aus der Keramikindustrie, Porzellanfabrik, Fliesen- sowie Herstellungsfirmen von Gebrauchs- und Sanitärkeramik

Zur Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer

1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Keramik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie

oder

2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der keramischen Industrie

oder

3) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der keramischen Industrie nachweist

Den anerkannten Abschluss „Industriemeister/-in Keramik“ erlangen Sie durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird.

Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.

Der Lehrgang besteht aus drei Abschnitten: Ausbildung der Ausbilder (optional), Fachrichtungsübergreifender Teil und Fachrichtungsspezifischer Teil. Im Gesamtpreis sind alle Kosten der erforderlichen Lehr- und Übungsbücher enthalten.

Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) als zuständige Stelle durchgeführt. Auskünfte zu Terminen und Prüfungsverfahren erteilt die prüfende Industrie- und Handelskammer.
Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der prüfenden IHK und wird von dieser in Rechnung gestellt.


Der Teilnehmer kann den Lehrgang in Schrift- oder Textform ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (s. Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Aufstiegs-BAföG

Viele unserer Lehrgänge der Höheren Berufsbildung sind nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-Bafög“) förderbar. Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie einem zinsverbilligten Darlehen. Die Förderung ist für berufsbegleitende Lehrgänge einkommens- und vermögensunabhängig. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Termine und Orte

ab 7.290 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Edeltraud Lindenstrauss Tel: +49 2631 9177 16 Fax: +49 2631 9177 49

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Edeltraud Lindenstrauss Tel: +49 2631 9177 16 Fax: +49 2631 9177 49 lindenstrauss@ihk-akademie-koblenz.de

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