
Nutzen Sie als Unternehmen das Förderprogramm „Weiterbildung“ des Bundesamt für Logistik und Mobilität
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm des Bundesamt für Logistik und Mobilität erhalten Sie HIER.
Förderprogramm „Weiterbildung“ Förderperiode 2023:
Für das Förderprogramm Weiterbildung läuft die Antragsfrist der Förderperiode 2023 vom 16. Januar 2023 bis zum 30. November 2023.
Die Antragsunterlagen „Weiterbildung“ der Förderperiode 2023 stehen im eService-Portal des Bundesamt für Logistik und Mobilität zur Verfügung.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Förderungsfähige Angebote der IHK-Akademie Koblenz e.V.:
- Lehrgang „Fachwirt Güterverkehr & Logistik“
- Lehrgang „Logistikmeister“ in Präsenz, hybrid und Live-Online
- Lehrgang „Fuhrparkmanager/-in (IHK)“
- Seminar „Ladungssicherung“
- Seminar „Transportrecht“
Das Förderprogramm „Weiterbildung“ in Kürze Für Sie zusammengefasst:
Alle genannten Informationen stammen von der Homepage des BALM: Informationen zum Verfahren – Bundesamt für Logistik und Mobilität
Ihre Ansprechpartnerin
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen,
- die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
- Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie „Weiterbildung“, z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag berechnet sich wie folgt:
Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz
Der Fördersatz beträgt
- bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen
- bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
- bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern.
Die Förderhöhe beträgt
- bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,
- bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
- bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Kosten.
Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme: 2 Mio. Euro
Beispielrechnung
Ein kleines Unternehmen mit zwei mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen beantragt eine dreijährige Weiterbildungsmaßnahme im Wert von 3.500 Euro.
Der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag beläuft sich auf 2 x 1.050 Euro = 2.100 Euro.
70 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von 3.500 Euro ergeben 2.450 Euro (= Förderhöhe laut Antrag).
Da der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag niedriger ist als die Förderhöhe laut Antrag, kommen 2.100 Euro zur Bewilligung.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
- Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkatalogs der Richtlinie „Weiterbildung“, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.
- Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich oder bei gleichzeitiger virtueller Verknüpfung anwesend sein müssen (persönliche oder gleichzeitige virtuelle Präsenz).