Nutzen Sie als Unternehmen das Förderprogramm „Weiterbildung“ des Bundesamt für Logistik und Mobilität

Das Förderprogramm „Weiterbildung“ in Kürze Für Sie zusammengefasst (Stand 2024). Alle genannten Informationen stammen von der Homepage des BALM: Informationen zum Verfahren – Bundesamt für Logistik und Mobilität

Details zur Förderperiode 2024 finden Sie hier: Förderprogramm Weiterbildung 2024 – Bundesamt für Logistik und Mobilität 

Bitte achten Sie insbesondere auf die Fristen!


Förderungsfähige Angebote der IHK-Akademie Koblenz e.V.: (Stand 2024)


Ihre Ansprechpartnerin

sonja-pelz

Sonja Pelz

Handel | Einkauf & Logistik
0261 30471-74
pelz@ihk-akademie-koblenz.de

Häufige Fragen, in Kürze beantwortet:

Antragsberechtigt sind Unternehmen: 

  • mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • als Halter/Halterin oder Eigentümer/Eigentümerin von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2023

Gefördert werden überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkataloges zur Richtlinie Weiterbildung!

Das wären z. B. Schulungen zu Fahrsicherheit und -ökonomie sowie Weiterbildungen für bestimmte Transportarten.

Die Förderhöhe beträgt:

  • bei Kleinst- und kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und
  • bei anderen Antragstellenden bis zu 50 Prozent 

der zuwendungsfähigen Kosten. 

Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von:

  • bis zu 1.050 Euro bei Kleinst- und kleinen Unternehmen,
  • bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und
  • bis zu 750 Euro bei anderen Unternehmen 

multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2024 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer/Eigentümerin oder Halter/Halterin von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. 

Für die Ermittlung der zu beantragenden Zuwendung stellt das Bundesamt eine Berechnungshilfe Weiterbildung zur Verfügung.

  • Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß des Maßnahmenkatalogs der Richtlinie „Weiterbildung“, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.
  • Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmenden persönlich vor Ort oder virtuell zeitgleich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht). 

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