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Compliance im Export

Seminar Kursnummer 557COM | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Die Veranstaltung erklärt anhand der zu beachtenden Bestimmungen (z.B. Internal Compliance Program des BAFA) wie Exportkontrolle durch organisatorische Maßnahmen erfolgt und Fehler verhindert werden.

Häufig wechselnde außenwirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen machen es notwendig, dass die Unternehmen ihre Strategien und Prozesse an die Exportvorschriften anpassen. Dies nicht nur, um straf- und bußgeldrechtliche Risiken für die handelnden Personen im Unternehmen zu verringern, sondern auch um umfangreiche zivilrechtliche Haftungsrisiken auszuschließen. So sehen Verträge regelmäßig Schadensersatzansprüche im Falle der verspäteten Lieferung oder Nichtleistung vor. Dies gilt auch bei gesetzlich festgelegten Erfüllungsverboten. Die betriebsinterne Exportkontrolle ist daher wichtig und muss funktionieren, um das Unternehmen und dessen Mitarbeiter vor Rechtsverstößen zu schützen. Daneben sind die Unternehmen auf die Erteilung von Genehmigungen und Erleichterungen bei der Ausfuhr angewiesen. Schon daher haben sie ein vitales Interesse, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Bewilligungsauflagen zu erfüllen. Ansonsten droht der Entzug von Bewilligungen als Sanktion! Die Zollbehörden und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrollieren dies. Das BAFA gibt mit seinem Internal Compliance Program (ICP) die Richtlinien hierfür vor.
Die Veranstaltung erklärt anhand der zu beachtenden Bestimmungen (z.B. Internal Compliance Program des BAFA) wie Exportkontrolle durch organisatorische Maßnahmen erfolgt und Fehler verhindert werden. Die rechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes werden ebenso aufgezeigt wie die Möglichkeit der
Risikominimierung durch Vorsorgemaßnahmen wie z.B. den Abschluss von Versicherungen. Die neue Dual-use-VO ist gültig ab 09.09.2021 und umfasst einen größeren Regelumfang als bisher und zusätzliche Güter und Tätigkeiten werden unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt.

 

  • Überblick über die zu beachtenden Exportbestimmungen
  • Das Internal Compliance Program des BAFA
  • Wie schütze ich mich und das Unternehmen durch organisatorische Maßnahmen vor Rechtsverstößen?
  • Welche straf- und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen können drohen?
  • Wer im Unternehmen ist rechtlich verantwortlich?
  • Dual-use-VO

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen kann über den QualiScheck Rheinland-Pfalz gefördert werden. Anspruchsberechtigt sind abhängig Beschäftigte im Wohnsitz Rheinland-Pfalz. Über den QualiScheck trägt das Land Rheinland-Pfalz einmal im Jahr einen Teil der Weiterbildungsmaßnahme (bis zu 1.500,00 €).

Wichtig: Der QualiScheck muss vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen.

Damit Sie schnell erfahren, ob der QualiScheck in ihrem Falle passt, können Sie einen Vorab-Check durchführen unter: Vorab-Check (rlp.de)

Detaillierte Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter:

Förderprogramm QualiScheck (rlp.de)

 

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz unterstützen privatrechtliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit bis zu 30.000,00 € pro Kalenderjahr. Weitere Informationen, einen Vorab-Check und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: Vorab-Check (rlp.de)

Termine und Orte

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Kontakt

Angela Rosenberg

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

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