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Warenursprung und Präferenzen kompakt

Seminar Kursnummer 557WUP | Als PDF herunterladen | Zurück zur Übersicht

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit. Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, A. TR, Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen) befasst sind und/oder dir für die Ermittlung des korrekten Ursprungs Verantwortung tragen.

 

TAG 1

Basics


Der Warenursprung aus präferenzieller, nichtpräferenzieller und wettbewerbsrechtlicher
Sicht


Präferenzieller Warenursprung

• Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?

• Kumulationszonen, z.B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR)

• Anwendung der Ursprungsregeln(Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung,Allgemeine Toleranz)

• Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Lieferantenerklärung)

• ÜbungenNichtpräfererenzieller Ursprung• Ursprungsregeln gem. Zollkodex der Union (UZK)

• Ursprungszeugnis und VorbelegeWettbewerbsrechtlicher Ursprung• „Made in …“ Warenmarkierung• Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK

 

TAG 2

Besonderheiten im präferenziellen Ursprung

• Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten
(z.B. Großbritannien, Japan)

• Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)

• Kumulierungsregeln, Territoriale Auflagen

• Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)

• (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung

Vereinfachungsmöglichkeiten

• Ermächtigter Ausführer (EA)

• Arbeits- und Organisationsanweisung

• Verantwortliche Personen

• Registrierter Ausführer (REX)


Fallstudien

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Termine und Orte

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Angela Rosenberg

Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de

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