Arbeitnehmerüberlassung

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Rechtssicherheit und Praxislösungen für Zeitarbeit!

Zielsetzung

Schaffen Sie sich eine rechtssichere Handlungsbasis für den Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung sei es als Verleiher, sei es als Auftraggeber (Entleiher).
In unserem Seminar Arbeitnehmerüberlassung informiert Sie die Rechtsanwältin Tsankova-Herrtwich umfassend über die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG, NachwG, ArbZG, TzBfG, GewO, BUrlG, EntgFG, KSchG, AufenthG, iGZ- und BAP-Tarif-werk) und bringt Sie damit auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Zeitarbeit. Sie erhalten umfangreiche Kenntnisse über die Prüfungspraxis der Bundesagentur für Arbeit und praktische Tipps für die Umsetzung der jeweiligen Vorgaben in Ihrem Unternehmen. Im Seminar wird ferner auf die rechtssichere Entsendung von Leiharbeitern und die Grenzen der Bindungswirkung einer A1-Bescheinigung eingegangen.
Durch die Teilnahme an unserer Schulung vermeiden Sie unnötige Risiken und mögliche Mehrkosten beim Einsatz von Leiharbeitern und schaffen Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen.

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken
  • Das Erfordernis einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Formerfordernisse beim AÜV, Offenlegung, Konkretisierung
  • Überlassungshöchstdauer
  • Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal-Pay und Equal-Treatment)
  • Verbot der Kettenüberlassung
  • Verbot des Einsatzes von Zeitarbeitern im Arbeitskampf
  • Informationsmitteilung
  • Bußgeldvorschriften

2. Anwendung von Zeitarbeitstarifverträgen - Das iGZ- & BAP-Tarifwerk

  • Manteltarifverträge - Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Zuschläge, Urlaub, Ent-geltvorschriften (insb. Durchschnittsberechnung bei Krankheit und Urlaub), Jahressonderzahlungen
  • Entgeltrahmentarifverträge - Eingruppierung
  • Entgelttarifverträge
  • Branchenzuschlagstarifverträge
  • Abrechnungsfeinheiten

3. Prüfungspraxis der Bundesagentur für Arbeit

  •  Alle erforderlichen Unterlagen für die Betriebsprüfung
  •  Prüfungsschwerpunkte der BAA laut Fachlichen Weisungen zum AÜG
  •  Häufigste Problemfelder in der Praxis
  •  Praktische Umsetzung und optimale Vorbereitung auf Betriebsprüfungen

4. Entsendung von Leiharbeitern von und nach Deutschland mit A1-Bescheinigungen

  •  Was ermöglicht eine A1-Bescheinigung?
  •  Wann ist eine A1-Bescheinigung wirksam und bindend?
  •  Welche Voraussetzungen muss ein entsendendes Verleihunternehmen erfüllen, um von einer A1-Bescheinigung profitieren zu können?

Geschäftsführer, Prokuristen, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung sowie Verleiher und Auftraggeber (Entleiher), die sich über die rechtlichen Grundlagen der (grenzüberschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung informieren möchten.

Für die Teilnahme an Online-Seminaren wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist hilfreich aber nicht zwingend erforderlich.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Wählen Sie für weitere Informationen bitte einen Termin aus.

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.

Termine und Orte

ab 455 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Zinselmeier,Kathleen
Kathleen Zinselmeier Tel: +49 261 30471-77 Fax: +49 261 30471-23
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Kathleen Zinselmeier Tel: +49 261 30471-77 Fax: +49 261 30471-23 zinselmeier@ihk-akademie-koblenz.de

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