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Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum 1. Januar 2024 hinsichtlich zentraler Regelungen geändert. Möglichst jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Es gelten jedoch – unter anderem in Verzahnung mit der Wärmeplanung – zahlreiche Übergangsregelungen. Die Vorgaben richten sich an Gebäudeeigentümer und Verwalter, die ihre Pflichten nach dem GEG im Blick behalten müssen.
Zielsetzung
Dieses Seminar gibt einen Überblick über das aktuelle Gebäudeenergiegesetz
Inhalte
- Einführung in die Regelungen des GEG
- Möglichkeiten der Erfüllung der gesestzlichen Vorgaben
- Zusammenspiel von Wärmeplanung und GEG
- Fundierter und praxisnaher Überblick über das Gebäudeenergiegesetz
- Austausch mit anderen Praktikerinnen und Praktikern
Zielgruppe
Dieses Seminar ist geeignet für Leiter/Geschäftsführer von Hausverwaltungen sowie verantwortliche Mitarbeiter für den Gebäude- und Hausverwaltungsbetrieb
Abschluss
Termininformation
Veranstaltungsort
Teilnehmerinformationen
Kontakt
Angela Rosenberg Tel: +49 261 30471-83 Fax: +49 261 30471-23 rosenberg@ihk-akademie-koblenz.de
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