Abfallbeauftragte/-r

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Aufgrund der neuen Abfallbeauftragtenverordnung müssen mehr Unternehmen nun einen Betriebsbeauftragten für Abfall ernennen. Diese Fachleute beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Mitarbeiter bei allen Fragen rund um die Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfall und sind dafür verantwortlich, dass die abfallwirtschaftlichen Vorschriften und Bestimmungen eingehalten werden.

Die Vorteile der Ernennung eines Betriebsbeauftragten für Abfall sind vielfältig. Zum einen erwerben Unternehmen durch die Ausbildung der erforderlichen rechtlichen und technischen Fachkenntnisse gemäß § 60 KrWG und § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV die Fähigkeit, diese gegenüber den Behörden nachzuweisen. Zum anderen wissen sie, wie sie eine rechtskonforme und ordnungsgemäße Entsorgung ihrer betrieblichen Abfälle sicherstellen können, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die Reduzierung des Abfallaufkommens sowie die Einführung abfallarmer Verfahren zu fördern. Zudem erhalten sie durch praxisnahe Fallbeispiele Anleitung und Tipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die betriebliche Praxis.

Aufgrund der neuen Abfallbeauftragtenverordnung müssen mehr Unternehmen nun einen Betriebsbeauftragten
für Abfall ernennen.

Diese Fachleute beraten und unterstützen Anlagenbetreiber und deren Mitarbeiter bei allen Fragen rund um die Vermeidung undBewirtschaftung von Abfall und sind dafür verantwortlich, dass die abfallwirtschaftlichen Vorschriften undBestimmungen eingehalten werden.

Die Vorteile der Ernennung eines Betriebsbeauftragtenfür Abfall sind vielfältig. Zum einen erwerben Unternehmendurch die Ausbildung der erforderlichenrechtlichen und technischen Fachkenntnisse gemäß §60 KrWG und § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV die Fähigkeit, diesegegenüber den Behörden nachzuweisen. Zum anderenwissen sie, wie sie eine rechtskonforme und ordnungsgemäßeEntsorgung ihrer betrieblichen Abfälle sicherstellenkönnen, um Haftungsrisiken zu vermeiden unddie Reduzierung des Abfallaufkommens sowie die Einführungabfallarmer Verfahren zu fördern.

Zudem erhaltensie durch praxisnahe Fallbeispiele Anleitung undTipps zur Umsetzung der rechtlichen Anforderungen indie betriebliche Praxis.

  • Einführung
  • Rechtsgrundlagen
  • Internationales und nationales Abfallrecht
  • Produktverantwortung
  • Abfalleigenschaften und Probenahme
  • Parameter, Richt- und Grenzwerte
  • Untersuchungen und Reaktionen
  • Gefahrguthandhabung und Gefahrstoffe
  • Kreislaufwirtschafts- und Entsorgungstechnik
  • Haftung/Strafrecht
  • Betriebsbeauftragte/r für Abfall
  • Andere Beauftragte
  • Betriebliche Abfallbilanzen und –register
  • Elektronisches Abfallnachweiswesen
  • Betriebliche Umsetzung
  • Handhabungen von Gefahrstoffen nach GHS
  • Handhabungen von Gefahrgütern nach ADR
  • Neuerungen nach ADR

  • Betreiber, der unter der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall aufgeführten Anlagen
  • Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 des BimSchG
  • Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen
  • Betreiber ortsfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen müssen einen Abfallbeauftragten benennen

keine

Kurztest in schriftlicher Form

Bei erfolgreicher Teilnahme an der Zertifikatsprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Abfallbeauftragte/-r“.

Das Seminar beginnt jeweils um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich um 16:45 Uhr.

Im Laufe des Tages werden mehrere Dozenten unterschiedliche Themenbereiche vorstellen und vertiefen, sodass die Teilnehmer vielfältige Perspektiven und wertvolle Einsichten gewinnen können.

Zum Frühstück servieren wir frisch belegte Brötchen. Den gesamten Tag über stehen Ihnen Kaffee sowie verschiedene Kaltgetränke zur Verfügung, um sich jederzeit zu erfrischen. Für das Mittagessen bieten wir ein abwechslungsreiches 3-Gänge-Menü an, damit Sie gestärkt in die nächste Seminarphase starten können.

Darüber hinaus sorgt unser Team für eine persönliche Betreuung vor Ort, sodass Sie sich während des gesamten Seminars bestens umsorgt fühlen.

keine

inkl. Unterlagen und Verpflegung

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss.

Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je Teilnehmenden und ist auf maximal 1.500 Euro je Teilnehmenden begrenzt – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zu Förderung vor der Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme vorliegen muss.

Termine und Orte

ab 1.160 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Kontakt

Yvonne Busch
Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49

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Yvonne Busch

Yvonne Busch Tel: +49 2631 9177-12 Fax: +49 2631 9177-49 busch@ihk-akademie-koblenz.de

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