Einkaufsrecht kompakt | Live-Online

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Rechtliches Einkaufwissen für Nicht-Juristen! Erwerben Sie rechtliches Grundwissen und ersparen Sie sich böse Überraschungen im täglichen Geschäft.

Rechtliches Einkaufwissen für Nicht-Juristen! Jeder Einkäufer hat schon einmal bestellte Ware zu spät oder gar nicht erhalten, oder sie war mangelhaft. Kennt er sein Vertragswerk und hat er zuvor die rechtlichen Grundlagen gut gelegt, kann er seine Interessen durchsetzen und Schaden begrenzen. Folgende Fragen stellen sich aktuell: Wie gehe ich mit Lieferverzug bspw. aufgrund von Corona- oder Lieferketten-bedingten Verzögerungen und Ausfällen um? Wie begegne ich der Lieferantenforderung nach Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage? Welche Regelungen sind aus Sicht des Einkaufs besonders wichtig? Was kommt mit dem Lieferkettengesetz auf den Einkauf zu?

In einer Mischung von praxisnahem Wissen aus der Vertragsverhandlungspraxis, Tipps für Gestaltung und Rechtsdurchsetzung und der Vermittlung des notwendigen Rechtswissen erhalten operative Einkäufer/-innen Know-how und Anregungen für ihre anspruchsvolle Tätigkeit und ggf. für Verbesserungen in den Abläufen.

  1. Rechtsgrundlagen für Einkaufsverträge – die verschiedenen Vertragsarten
  2. Mögliche Fehlerquellen bei Bestellungen und Auftragsbestätigungen - Was gilt, wenn keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde?
  3. AGB des Lieferanten oder AGB des Einkäufers – wie setze ich die eigenen AGB durch?
  4. Formularmäßige Klauseln – wie schaffe ich es, dies zur Individualklausel zu machen
  5. Die wichtigsten Einkaufsverträge und -klauseln für beide Seiten – Welche Vertragstypen gibt es? Abnahme und Übergabe – wer ist zuständig? Erfüllungsort und Gefahrtragung – wie wird dies optimal geregelt?
  6. Störung bei der Vertragsabwicklung: Wann liegt Lieferverzug vor, was muss erfüllt sein? Welche Rechte gibt es bei Lieferverzug? Wichtige Vorgehensweisen, um seine Rechte nicht zu verlieren.
  7. Reklamationen und Mängelrügen – Nacherfüllungsanspruch – Minderung – Rücktritt - Schadenersatz statt Leistung – Garantieleistungen – Vertragsstrafen - Was Sie in der täglichen Praxis beachten müssen.
  8. Der Schadensersatz und seine Tücken
  9. Sondervorschriften für Kaufleute: Einkäufer sind Kaufleute und werden so behandelt!
  10. Das Lieferkettengesetz: Was bedeutet es konkret für den Einkauf und die Geschäftsleitung?

Geschäftsführer sowie Mitarbeiter und Fachleute, die für den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen im Unternehmen zuständig sind.

Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Teilnahme erfolgt über einen Link, der vor Seminarbeginn versendet wird.

Für die Teilnahme an Online-Seminaren wird grundsätzlich ein Headset empfohlen. Die Teilnahme ist ebenso über ein eingebautes Mikrofon und einen Lautsprecher möglich, aber ggf. mit Einbußen in der Tonqualität verbunden. Eine Webcam ist hilfreich aber nicht zwingend erforderlich.

Förderung nach QualiScheck Rheinland-Pfalz

Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Mit dem Förderprogramm QualiScheck können – auch außerhalb des betrieblichen Kontextes – individuell geplante berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz bezuschusst werden, und zwar jährlich mit bis zu 1.500 Euro. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.qualischeck.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432.

Bitte beachten Sie folgendes: Sie können sich erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für Ihre Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss dort spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. 

Steuerliche Vorteile

Die Fortbildung ist eine Investition in Ihre berufliche Zukunft. Daher kann das Finanzamt diese Fortbildungskosten als Werbungskosten akzeptieren. Diese Kosten sind von der Steuer voll abzugsfähig.

Für Unternehmen: Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung

Der Europäische Sozialfonds und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Förderung für Unternehmen beträgt dabei bis zu 1.500 Euro je Teilnehmenden – insgesamt bis zu 30.000 Euro je Kalenderjahr. Förderfähig sind sowohl die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen als auch die Durchführung von Inhouse-Seminaren oder Inhouse-Lehrgängen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de oder unter der Telefonnummer 0800 5888432.

Bitte beachten Sie: Sie können die Teilnehmenden Ihres Unternehmens erst nach Übersendung des vollständigen Antrags im EDV-Begleitsystem an die Bewilligungsbehörde für die Weiterbildung anmelden. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

Termine und Orte

ab 455 €

nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei | Änderungen vorbehalten

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Sonja Pelz Tel: +49 261 30471-74 Fax: +49 261 30471-79

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Sonja Pelz Tel: +49 261 30471-74 Fax: +49 261 30471-79 pelz@ihk-akademie-koblenz.de

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